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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PHARMAZEUTISCHE ZEITUNG: 'ZWEITE-WAHL-ARZNEIMITTEL' DARF ES NICHT GEBEN
Berlin/Eschborn - Die Einnahme
von Medikamenten nach Überschreiten ihres Verfalldatums kann riskant
sein - darin stimmt die überwiegende Mehrzahl der Apotheker mit den
gesetzlichen Bestimmungen überein. Dennoch wird das Verfalldatum immer
wieder öffentlich verharmlos. Ein aktuelles Beispiel ist ein Bericht
eines Fernsehsenders, dessen Informationssendung in dieser Woche
fälschlicherweise dazu riet, „Verfalldaten als Empfehlung zu betrachten"
und nur bei äußerlich erkennbaren Qualitätsmängeln, wie zerbröckelten
Tabletten, auf die Einnahme verfallener Arzneimittel zu verzichten.
Apotheker Prof. Dr. Theo Dingermann, Mitglied der Chefredaktion der
Pharmazeutischen Zeitung, kritisiert dies scharf: „Eine
Haltbarkeitsangabe zu einem Arzneimittel ist keineswegs eine
Kennzeichnung, die auf eine Verpackung aufgedruckt wurde, weil dort noch
Platz war. Im Gegenteil: Diese Angabe ist Teil der Zulassung des
Arzneimittels, und sie basiert auf umfangreichen experimentellen Daten."
Die Relevanz und Verbindlichkeit dieser Angabe ist daran erkennbar,
dass nach dem Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit
unter anderem dann verliert, wenn das Verfalldatum überschritten ist.
„Ein Geschäftsmodell, wie es unter dem Label ‚Nobody is perfect' für
Designer erlaubt ist, ist bei Arzneimitteln aus gutem Grund nicht
möglich. Zweite Wahl-Arzneimittel gibt es nicht und darf es auch nicht
geben! Wenn ein von den Medien stark nachgefragter Arzneimittelexperte
die Relevanz des Haltbarkeitsdatums relativiert, wird dies von vielen
Menschen so verstanden, dass man diese Angabe tatsächlich auch
ignorieren kann. Aus pharmazeutischer Sicht ist dies völlig inakzeptabel
und aus rechtlicher Sicht derzeit auch nicht haltbar", sagt Dingermann.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de und http://tinyurl.com
Kontakt
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
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