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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Das Bundeskartellamt
entlastet die Apothekerschaft vom Vorwurf des Boykottaufrufs gegen einen
Pharmagroßhändler. Das Kartellverfahren gegen die ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, den ABDA-Präsidenten
sowie den damaligen Leiter des Hauptstadtbüros der Pharmazeutischen
Zeitung, deren Herausgeber die ABDA ist, ist vom Bundeskartellamt
eingestellt worden. Damit ist ein langjähriges Verfahren, das im Jahr
2007 begonnen hatte, beendet.
"Die gegen die ABDA erhobenen Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen
und sind nun vom Bundeskartellamt selbst zurückgenommen worden", sagte
ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz. „Wir werden unsere
Mitglieder auch in Zukunft unabhängig vertreten und ihre Interessen in
politischen Debatten wahrnehmen. Und auch die Interessen der Verbraucher
werden wir weiterhin ganz offen vertreten."
Bei der Einstellung des Kartellverfahrens handelt es sich um eine
Ermessensentscheidung des Bundeskartellamtes ohne nähere Begründung. Die
Vorwürfe bezogen sich auf Äußerungen im Zusammenhang mit der Übernahme
einer ausländischen Versandapotheke durch einen Pharmahandelskonzern,
die das Bundeskartellamt damals als Verstoß gegen das Boykottverbot
wertete. Dagegen hatten die Betroffenen Einspruch erhoben.
Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.de
Kontakt
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
http://www.abda.de
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