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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Informationskampagne zur tariflichen Altersvorsorge und ApothekenRente
Hamburg/Münster - Der Start
der tariflich vereinbarten betrieblichen Altersvorsorge (bAV) rückt
näher: Ab 1. Januar 2012 haben tarifgebundene Mitarbeiter Anspruch auf
einen Arbeitgeberbeitrag zur bAV sowie einen Arbeitgeberzuschuss von 20
Prozent, wenn sie selbst zusätzlich Gehaltsumwandlung betreiben. Dieser
Tarifvertrag von ADA und ADEXA gilt bundesweit bis auf die Kammerbezirke
Nordrhein und Sachsen. Mit zahlreichen Informationsveranstaltungen
wollen die Tarifpartner den Arbeitnehmern und Arbeitgebern die
Neuregelung nahebringen und als Durchführungsweg die gemeinsam
empfohlene ApothekenRente vorstellen.
Warum ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt? „Die Verträge sollten
rechtzeitig vor Jahresende zum 1.1.2012 abgeschlossen werden, um den
zurzeit noch geltenden gesetzlichen Garantiezins von 2,25 % zu sichern -
er sinkt ab 2012 auf 1,75 %", raten der Vorsitzende des ADA, Theo
Hasse, und ADEXAs Vorsitzende Barbara Neusetzer und Tanja Kratt.
Mit dem Rahmenvertrag zur ApothekenRente hat der ADA bei einem
Versicherungskonsortium beste Bedingungen für die Umsetzung der
tariflichen Ansprüche ausgehandelt. Hasse: „Wichtig war dabei, dass auch
niedrige Beiträge* ohne Abschläge zu den gleichen Konditionen
versichert werden wie höhere Einzahlungsbeträge. Außerdem wollten wir
eine leichte Übertragbarkeit im Fall von Stellenwechseln schaffen - das
macht die Handhabung für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer leichter."
Kratt ergänzt: „Für uns als Gewerkschaft ist es wichtig, dass sich die
Angestellten vor dem Abschluss der Versicherung persönlich beraten
lassen - dabei geht es zum Beispiel um Fragen der Laufzeit, der
Absicherung von Hinterbliebenen, einer möglichen zusätzlichen
Entgeltumwandlung und um den Umgang mit bereits vorhanden
bAV-Verträgen."
Diese individuelle Beratung durch unabhängige VersicherungsmaklerInnen
und Vertreter des Konsortiums (R+V, AXA und Alte Leipziger) ist neben
den Online-Informationsangeboten über http://www.apothekenrente.info u. a. eine notwendige Voraussetzung für zwei Ziele:
1.dass die finanziellen und persönlichen Umstände in der Einzahlungsphase optimal berücksichtigt werden und
2.dass die Renten- bzw. Kapitalleistungen später passgenau zum richtigen Zeitpunkt und mit bestmöglicher Rendite erfolgen.
Als Einstieg in diese persönliche Beratung dienen die
Informationsveranstaltungen, die ADEXA und die Mitgliedsorganisationen
des ADA ihren Mitgliedern aktuell per Rundschreiben anbieten sowie in
den Fachzeitschriften und unter http://www.adexa-online.de veröffentlichen.
*Der Arbeitgeberbeitrag beträgt ja nach Wochenarbeitszeit gestaffelt monatlich 10,00 Euro bis 27,50 Euro.
Hinweis: Alternativ zur ApothekenRente können selbstverständlich auch
andere bAV-Verträge abgeschlossen werden; es sollte aber darauf geachtet
werden, dass die Konditionen nicht schlechter sind.
ADEXA - Die Apothekengewerkschaft
Deichstraße 19
D-20459 Hamburg
Telefon 0 40/36 38 29
Fax 0 40/36 30 58
info@adexa-online.de
http://www.adexa-online.de
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