Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Recht haben und Recht bekommen ist oft zweierlei - die richtige Absicherung hilft dabei
Bad Schönborn - Recht haben
und Recht bekommen sind häufig zweierlei Paar Schuhe. Nach dem Motto
‚Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn
nicht gefällt' sind Rechtsstreitigkeiten nicht immer vermeidbar.
Versucht wird in den meisten Fällen erst mal eine gütliche Einigung.
Aber auch wenn die nicht möglich ist, so mancher schreckt doch eher vor
einer gerichtlichen Auseinandersetzung zurück. Denn Rechtsstreitigkeiten
können schnell ins Geld gehen. Das gilt in besonderem Maße auch für
ApothekerInnen, bei denen beim Vorwurf einer fahrlässig oder vorsätzlich
begangenen Straftat bei der beruflichen Tätigkeit schnell der
Streitwert über die Millionengrenze gehen kann mit entsprechend hohen
Prozesskosten, wie zum Beispiel bei Schadenersatzansprüchen für
Personenschäden. Im Falle eines Falles ist hier eine sogenannte
Pauschal-Rechtsschutzversicherung wie sie die ApoRisk GmbH als
Komplettschutz für alle Bereiche der ApothekerInnen entwickelt hat, ein
wertvoller Rückhalt.
Sich sein Recht ohne finanzielle Risiken vor Gericht erstreiten zu
können, kann gerade auch für den Geschäftsbetrieb der Apotheke ein
stabilisierender Faktor sein. Denn im Rahmen einer selbstständigen
Tätigkeit als ApothekerIn ist man besonders häufig der Gefahr von
Rechtsstreitigkeiten und damit einem hohen finanziellen Risiko
ausgesetzt. Streitfälle in der Praxis könnten zum Beispiel im
Apothekenbereich sein: eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung,
weil angeblich Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten oder
gefährliche Produkte verkauft worden sind oder dem Apotheker wird ein
"Kunstfehler" bei der Berufsausübung vorgeworfen. Es könnte
Straftatbestände geben wie: Tötung auf Verlangen, unterlassene
Hilfeleistung, schwere Körperverletzung, Betrug im Zusammenhang mit dem
Abrechnungsverfahren, Steuerhinterziehung oder Verstoß gegen das
Bundesdatenschutzgesetz. Generell denkbar sind Verstöße gegen eine Reihe
von Gesetzen: gegen das Arzneimittelgesetz, Chemikaliengesetz, das
Betäubungsmittelgesetz, die Arbeitszeitordnung, die Vorschriften über
Feuerschutz- und Unfallverhütung, die Apotheken-Betriebsordnung sowie
gegen sonstige Vorschriften, die die Art und Weise der Berufsausübung
regeln, etc.
Der Dschungel der Paragraphen ist unübersichtlich und kaum zu
durchdringen. Es ist daher sicher beruhigend, sich auf einen guten
Anwalt verlassen zu können. ApoRisk ( http://www.aporisk.de
) bietet deshalb eine auf den Berufsstand ApothekerInnen speziell
ausgerichteten Pauschal-Rechtsschutz an, der zusätzlich zum
Apothekenbereich auch den Privat- und Verkehrsrechtsschutz mit
einbezieht. Damit sind u.a. folgende Kosten abgedeckt:
Das pauschale ApoRisk-Rechtsschutzprogramm für den Apotheker erstreckt sich auf die Bereiche:
1. Verkehrs-Rechtsschutz nach § 21 ARB
Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsauseinandersetzungen im
Zusammenhang mit dem Besitz oder Fahren von Fahrzeugen. Versichert sind
alle berechtigten Fahrer der versicherten Fahrzeuge sowie alle Insassen.
Das gleiche gilt für den Fußgänger-Rechtsschutz, der ebenfalls in den
Verkehrs-Rechtsschutz einbezogen ist.
2. Grundversicherungsschutz für Gewerbe und freie Berufe nach § 24 Abs. 2
ARB - mit Daten-Rechtsschutz sowie mit Steuer-Rechtsschutz
3. Ergänzungs-Rechtsschutz für Apotheker
Dieser Versicherungsschutz besteht aus:
a) Spezial-Straf-Rechtsschutz nach den Sonderbedingungen zu § 24 ARB - Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
b) Vertrags-Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte im
Zusammenhang mit der Einrichtung, Ausstattung und Erhaltung der
Praxisräume
c) Dienstreise-Rechtsschutz nach Spezialklausel 78 zu § 21 ARB
4. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für Apotheker nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 ARB
5. Rechtsschutz für Grundstückseigentum, Miete und Pacht nach 29 ARB für
Betriebsgrundstücke und Betriebsräume
6. Familien-Rechtsschutz nach § 25 ARB
7. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete nach 29 ARB (Wohnungs-Rechtsschutz)
Die Deckungsübersicht des pauschalen Rechtsschutzangebotes für Apotheker ist nachzulesen unter: http://www.aporisk.de
Der Abdruck der Pressemitteilung ist honorarfrei, ein Belegexemplar wird erbeten.
(( Apotheker, Versicherungsmakler, Risiko, Rechtsschutz, Absicherung,
Apothekenversicherung, Allrisk, Geschäftsversicherung,
Betriebsversicherung, Firmenversicherung, Gewerbeversicherung ))
Pressekontakt:
Paul Vermeehren
Freier Fachjournalist
Redaktionsbüro
Wasgaustraße 19
76227 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 40 3000
Telefax: 0322 / 237 575 78
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E-Mail: redaktion_ruesing@t-online.de
Weitere Informationen:
ApoRisk GmbH
Ewald-Renz-Straße 1
76669 Bad Schönborn
Arslan Günder
Geschäftsführer
Telefon: 07253 / 802-1000
(0800 / 919 00 00 - kostenfrei)
Telefax: 07253 / 802-1001
E-Mail: info@aporisk.de
http://www.pharmarisk.de
http://www.aporisk.de
Presseinformationen: http://www.aporisk.de/presse
Unternehmensinformation: http://www.pharmarisk.de/impressum
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
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MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
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den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
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Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
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