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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Hamburg - Antidiabetika,
insbesondere die Insuline, zählen zu den Arzneimittelgruppen, bei denen
eine Substitution aufgrund der Rabattverträge kritisch sein kann. Der
Grund: eine optimale Blutzuckereinstellung mit einem HbA1c Wert, der
möglichst im Normbereich liegt, ist ein langwieriger Prozess, da
individuelle Lebensgewohnheiten wie die Einnahme der Mahlzeiten,
Bewegung und Sport oder Stressfaktoren am Arbeitsplatz mit
berücksichtigt werden müssen. Je konstanter die Therapie verläuft, desto
weniger Anwendungsfehler treten auf. Mehr dazu ....
Ein gut eingestellter Diabetespatient sollte keine Therapieveränderung
erfahren, denn es ist sehr schwierig, den Blutzuckerwert im Normbereich
zu halten. Gelingt dies, können Folgeschäden der Diabeteserkrankung
vermieden werden. Chronische Komplikationen infolge schlechter
Einstellung sind insbesondere durch Mikro- und Makroangiopathie
begründet. Beispiele dafür sind Begleiterscheinungen wie
Arteriosklerose, Thrombose, erhöhtes Risiko für
Herz-Kreislauferkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall), Retinopathie,
Nephropathie, Polyneuropathie, Diabetischer Fuß.
Sollte der Apotheker aufgrund der Rabattverträge dennoch vor der
Entscheidung stehen, ob substituiert wird, muss er kritisch die Folgen
der Therapieveränderung in Bezug auf den Patienten prüfen.
Zylinderampullen können bei Folgeverordung nur ausgetauscht werden, wenn
sie mit dem Pen des Patienten funktionsfähig sind. Ist dies nicht der
Fall, kann und muss der Apotheker „Pharmazeutische Bedenken" äußern.
Wenn aufgrund der Rabattverträge ein Fertigpen gegen einen anderen
ausgetauscht werden sollte, muss der Apotheker prüfen, ob der Patient
damit zurecht kommt. Manche Pens haben beispielsweise Lupenfunktion und
eignen sich für Patienten mit Sehbehinderungen. Andere sind leichter zu
bedienen und kommen älteren Patienten besser entgegen. Im Falle einer
Therapiegefährdung müssen auch hier „Pharmazeutische Bedenken" geäußert
werden.
Fazit: Eine Substitution bei Antidiabetika muss immer kritisch
hinterfragt werden, da das verordnete Medikament individuell auf die
Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten wurde. Dies gilt insbesondere
eine Injektionstherapie mit Insulin. Wenn der Arzt kein Aut-idem-Kreuz
gesetzt hat, sollte der Apotheker ihn über die Konsequenzen der
Substitution informieren. Sind Arzt und Apotheker der Meinung, dass
keine Substitution stattfinden soll, kann der Apotheker „Pharmazeutische
Bedenken" äußern. Neben dem Abdruck des entsprechenenden
Sonderkennzeichens kann als Begründung beispielsweise handschriftlich
auf dem Rezept „Therapiegefährdung" oder „Gefährdung der Compliance"
oder „Medikamentenwechsel gefährdet Therapie" vermerkt weden.
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Substution bei Antidiabetika. Bislang erschienene Themen sind
Antiepileptika, Opiatanalgetika und Antiasthmatika.
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Apothekerin Elke Engels
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