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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
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Apotheken-News von heute
Das Bio-Logo auf Arzneitees bringt das europäische Arzneimittelrecht in Bewegung, denn der EuGH stuft die Kennzeichnung als unzulässige Werbung ein, wodurch sich für Hersteller und Apotheken neue Grenzen der Produktgestaltung ergeben, während die digitale Angriffsfläche im Apothekenbetrieb weiter wächst und Cybersicherheit zur infrastrukturellen Überlebensfrage wird, insbesondere dort, wo technische Schulung, Versicherungsschutz und Datenschutz auf betriebliche Realität treffen, zugleich täuschen wirtschaftliche Durchschnittszahlen über strukturelle Ungleichverteilungen hinweg und erschweren faire Förderpolitik, da viele kleinere Apotheken bei pauschaler Mittelverteilung unter dem Radar bleiben, während Jugendliche mit Typ-1-Diabetes zwischen sozialer Integration und metabolischer Selbstkontrolle neue Lebensstrategien entwickeln, flankiert von einer Debatte um verdeckte Industrieabsprachen bei Arzneimittelpreisen und einer beschleunigten Forschungslandschaft, in der klinische Studien dynamischer werden, aber regulatorisch unter Spannung stehen, ergänzt durch epidemiologische Veränderungen im Bereich HIV und neue Hinweise darauf, dass Tumortherapien potenziell neuroprotektive Effekte bei Alzheimer entfalten können
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2025 hat eine grundlegende Trennungslinie im Arzneimittelrecht manifestiert: Zwischen der Welt der Werbung und dem Bereich der heilkundlichen Regulierung, zwischen Verbrauchervertrauen und emotionaler Bildsprache. Im Zentrum stand ein Arzneitee, versehen mit dem EU-Bio-Logo – ein Zeichen, das Verbraucher:innen als Hinweis auf Nachhaltigkeit, Reinheit und Naturqualität lesen. Doch genau diese Assoziationen, so der EuGH, verstoßen im Kontext der Arzneimittelvermarktung gegen die europarechtlich gebotene Neutralität. Denn Arzneimittel, auch pflanzliche, unterliegen nicht dem Lifestyle-Versprechen, sondern der strengen Zweckgebundenheit medizinischer Wirkung. Die Luxemburger Richter machten klar: Das Bio-Siegel ist in diesem Fall keine bloße Information, sondern ein suggestiver Anreiz – und damit unzulässige Werbung.
Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Hersteller und Apotheken. Denn sie zwingt zur kritischen Prüfung aller Produkte, deren Kennzeichnung zwischen Lebens- und Arzneimittelrecht oszilliert. Besonders Apotheken sind nun gefordert, nicht nur auf regulatorische Sauberkeit zu achten, sondern auch die kommunikative Wirkung von Produktgestaltung zu reflektieren. Die Unterscheidung zwischen gesundheitsfördernd und gesundheitsversprechend ist mehr als semantisch – sie ist rechtlich bindend. Das Urteil schafft Klarheit, aber auch neue Unsicherheit: Wo endet sachliche Information, wo beginnt suggestive Werbung?
Gleichzeitig rückt ein ganz anderes Feld in den Fokus – eines, das auf technischer, juristischer und existenzieller Ebene angesiedelt ist: Cybersicherheit in Apotheken. Was nach technokratischem Fremdwort klingt, ist längst zur Überlebensfrage des Berufsstands geworden. Apotheken sind heute digitale Knotenpunkte, vernetzt mit Telematik, Versichertensystemen, Rezeptdatenbanken und Warenwirtschaftssystemen. Ein einziger Angriff – etwa durch Ransomware – kann nicht nur den Betrieb lahmlegen, sondern auch personenbezogene Gesundheitsdaten kompromittieren. Der Irrtum, Sicherheit sei eine Frage der IT-Abteilung, ist fatal. Vielmehr geht es um eine betriebliche Grundverantwortung, die bei der Inhaberin oder dem Inhaber beginnt.
Die Versicherungsbranche hat diesen Bedarf erkannt und bietet spezifische Cyberpolicen für Apotheken an – mit Deckung für Betriebsausfälle, Datenwiederherstellung und PR-Maßnahmen im Krisenfall. Doch die Absicherung bleibt unvollständig, wenn nicht auch das Risikobewusstsein im Alltag geschärft wird. Apothekenteams müssen geschult werden, was Phishing ist, woran man Deepfakes erkennt und welche E-Mail nicht geöffnet werden darf. Der Schutz des Betriebs ist untrennbar mit der Qualifikation des Personals verbunden. Hier liegt eine neue Dimension pharmazeutischer Verantwortung – eine, die über Arzneimittel hinausgeht, aber ebenso systemrelevant ist.
Ein drittes Thema betrifft die wirtschaftspolitische Debatte: die strukturelle Schieflage in der Wahrnehmung der Apothekenlandschaft. Immer wieder wird mit dem Gesamtumsatz der öffentlichen Apotheken argumentiert – rund 70,4 Milliarden Euro im Jahr 2024 laut ABDA. Doch diese Zahl ist trügerisch. Sie suggeriert Wohlstand, wo in Wahrheit strukturelle Ungleichverteilung herrscht. Ein Großteil des Umsatzes entfällt auf wenige Hochleistungsbetriebe, während viele Apotheken in strukturschwachen Regionen mit sinkender Frequenz und steigender Belastung kämpfen. Die aktuelle ABDA-Klassifikation ist dafür ungeeignet: Sie gruppiert Apotheken unsystematisch nach Stufen, die kaum reale Vergleichbarkeit bieten. Erst eine lineare Aufschlüsselung in Millionen-Schritten zeigt, wie extrem die Spreizung ist – von Betrieben mit unter 1 Mio. Euro Umsatz bis hin zu jenen mit über 10 Mio.
Diese verzerrte Wahrnehmung wirkt sich direkt auf politische Förderentscheidungen aus. Wenn Durchschnittswerte als Argumentationsbasis dienen, gehen die Besonderheiten der strukturell gefährdeten Apotheken verloren. Fördermodelle, die nicht differenzieren, verfehlen ihre Zielgruppe. Und wirtschaftspolitische Programme, die auf Kennzahlen ohne Kontext beruhen, stützen unbeabsichtigt die ohnehin Starken. Die Folge: Förderlogiken, die Gerechtigkeit suggerieren, aber Ungleichheit verstärken.
Dass junge Menschen mit chronischen Erkrankungen in diesem Umfeld neue Orientierung benötigen, zeigt das Beispiel Typ-1-Diabetes. Jugendliche mit dieser Diagnose leben im Spannungsfeld zwischen medizinischer Selbstkontrolle und jugendlichem Freiheitsdrang. Die Herausforderung wird besonders sichtbar, wenn Themen wie Partys, Alkohol oder Sexualität ins Spiel kommen. Was für Gesunde selbstverständlich erscheint, ist für Betroffene ein Drahtseilakt zwischen Stoffwechselmanagement und sozialer Teilhabe. Die richtige Insulinplanung bei Alkohol, das Vermeiden von nächtlicher Hypoglykämie oder der Umgang mit Intimität unter medizinischen Vorzeichen – das alles erfordert nicht nur medizinisches Wissen, sondern psychologische Stabilität und gesellschaftliche Sensibilität.
Apotheken können in dieser Lebensphase eine Schlüsselrolle einnehmen – nicht als moralische Instanz, sondern als vertrauenswürdige Beratungsstelle. Prävention und Begleitung sind keine Altersfrage. Vielmehr braucht es geschützte Räume, in denen Jugendliche offen über ihre Fragen sprechen können, ohne belehrt oder bewertet zu werden. Diabetesberatung ist in diesem Kontext mehr als Blutzuckeraufklärung – sie ist ein Beitrag zur Selbstbestimmung.
Zurück auf die politische Bühne: Das Kanzleramt sieht sich derzeit mit kritischen Nachfragen konfrontiert. Hintergrund ist das Medizinforschungsgesetz (MFG), das unter anderem vertrauliche Erstattungspreise für Arzneimittel erlaubt. Offiziell dient dies der internationalen Wettbewerbsfähigkeit – inoffiziell wirkt es wie eine Einfallspforte für Deals hinter verschlossenen Türen. Dass gleichzeitig ein Großinvestor wie Eli Lilly Milliarden in ein neues Werk investiert und enge Kontakte mit Regierungsstellen bestehen, wirft Fragen auf, die bislang unbeantwortet bleiben. Die offizielle Linie: industriepolitische Notwendigkeit. Die öffentliche Wahrnehmung: mögliche Kungelei.
Die Debatte verschärft sich durch das Umfeld: Ein Forschungsstandort, der lange unter Bürokratie litt, hat nun mit dem MFG ein neues Fundament. Klinische Studien werden beschleunigt, Universitäten gestärkt, bürokratische Prozesse abgebaut. Das ist der Fortschritt, den die Branche forderte. Doch parallel dazu verlangen Industrieverbände mehr – sie fordern eine strategische Neuausrichtung des gesamten Zulassungssystems, eine Beschleunigung von Marktzugängen und die Lockerung regulatorischer Schwellen. Der Druck ist groß – und mit ihm die Gefahr, dass Geschwindigkeit vor Qualität gestellt wird.
Dass Forschungspolitik aber auch anders gedacht werden kann, zeigen Stimmen, die ein translationales Ökosystem fordern – also eine engere Verzahnung zwischen Grundlagenwissenschaft, klinischer Anwendung und versorgungspolitischer Strategie. Es geht nicht nur darum, Prozesse zu beschleunigen, sondern sie klug zu verbinden. Die Diskussion ist eröffnet – und sie betrifft nicht nur Ministerien, sondern auch die öffentliche Gesundheitskommunikation.
In diesem Kontext spielt auch die Epidemiologie eine Rolle. Die Zahl der HIV-Neudiagnosen in Deutschland scheint auf den ersten Blick stabil. Doch die Details zeigen: Das Risikoprofil verschiebt sich. Geflüchtete aus der Ukraine, verändertes Testverhalten, Migration und Zugangshürden verändern die Struktur der Diagnosefälle. Was statistisch konstant wirkt, ist in Wahrheit ein dynamisches System, das neue Antworten verlangt. Das RKI hat darauf hingewiesen, dass neue Übertragungswege, insbesondere bei Heterosexuellen und Jugendlichen, an Bedeutung gewinnen. HIV ist heute nicht mehr nur ein Thema spezifischer Risikogruppen – es ist ein Thema der Versorgungsgerechtigkeit, der Testzugänglichkeit und der kommunikativen Aufklärung.
Dass medizinische Interventionen dabei auch unvorhergesehene Schutzwirkungen entfalten können, zeigt eine neue Kohortenstudie aus Südkorea: Brustkrebspatientinnen, die mit Strahlen- oder Chemotherapie behandelt wurden, wiesen langfristig ein reduziertes Risiko für Alzheimer-Demenz auf. Der „Chemobrain“-Effekt – bislang vor allem negativ konnotiert – wird damit in neuem Licht betrachtet. Die Forscher vermuten, dass bestimmte Therapien neuroinflammatorische Prozesse modulieren, die an der Entstehung neurodegenerativer Erkrankungen beteiligt sind. Sollte sich dieser Effekt bestätigen, würde die Onkologie unbeabsichtigt auch einen Beitrag zur Demenzprävention leisten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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