Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Die Lager von vielen Groß- und Einzelhändlern sind vor dem Weihnachtsgeschäft bis unter die Decke gefüllt. Auch in solchen Zeiten muss der Versicherungsschutz ausreichend sein.
(verpd) Schwankende Lagerbestände sind im Handel typisch. Wer für das Weihnachtsgeschäft mehr als üblich eingekauft oder das Sortiment verändert hat, sollte jetzt seinen Versicherungsschutz überprüfen.
Kurz vor und während der Weihnachtszeit erreicht der Warenwert in den meisten Groß- und Einzelhandels-Geschäften den höchsten Wert des Jahres. Da stellt sich bei vielen die Frage, ob der gesamte Bestand tatsächlich ausreichend versichert ist oder ob eine gefährliche Unterversicherung vorliegt. Eine zu niedrige Versicherungssumme könnte insbesondere bei einem Brandschaden ein finanzielles Desaster bedeuten.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Gesamtwert der am Schadentag vorhandenen Ware die gewählte Versicherungssumme in der Inventarversicherung (auch Geschäfts-Inhaltsversicherung genannt) übersteigt. Selbst wenn nur ein Teil der Ware zu Schaden kommt und die Schadensumme zwar unter der Versicherungssumme, der gesamte vorhandene Warenwert aber darüber liegt, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall würde man den Schaden nur anteilig ersetzt bekommen.
Eine Unterversicherung droht insbesondere dann, wenn die Umsätze laufend steigen, die Geschäftsinhalts-Versicherung jedoch lange nicht überprüft wurde. Aber auch, wenn in diesem Jahr mehr Weihnachtsware eingekauft wurde als in den Vorjahren.
Vorsicht ist ebenso geboten, wenn das Sortiment verändert wurde. Manche Artikel erhöhen das Risiko für die Assekuranz derart, dass zusätzliche Sicherungen oder höhere Prämien erforderlich sind. In jedem Falle müssen solche Veränderungen dem Versicherer angezeigt werden, damit nicht der ganze Versicherungsschutz in Gefahr gerät.
Der Hinweis, man habe wegen der Hektik des Weihnachtsgeschäfts keine Zeit gehabt, sich um die Versicherung zu kümmern, wird nichts nützen, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist".
Es kommt also darauf an, im Falle einer Risikoerhöhung sofort tätig zu werden. In vielen Fällen reicht es schon, seinen Vermittler über den veränderten Warenbestand telefonisch zu informieren. Der wird dann in der Regel einen Änderungsantrag aufnehmen oder veranlassen, dass der Versicherer sogleich den angepassten Versicherungsumfang bestätigt. (verpd)
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