Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Darlehensnehmer werden von Banken oft zum Abschluss einer Restschuldversicherung aufgefordert. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu schützen.
Die Restschuldversicherung ist eine Form der Risiko-Lebensversicherung und dient der Absicherung von Krediten.
Versichert ist bei einer Restschuldversicherung stets der Tod, manchmal auch Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Höhe der Versicherungssumme verringert sich laufend mit der verbleibenden Restschuld. Doch es gibt auch andere Alternativen.
Als geforderte Sicherheit, die die Bank für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers verlangt, kann auch eine normale Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen werden.
Der Vorteil: Wird die Versicherungssumme hoch genug angesetzt, bleibt außer dem noch fälligen Betrag für den Restkredit Geld übrig, um die Familie finanziell abzusichern.
Wenn die Bank bei der Darlehensaufnahme eine Restschuldversicherung verlangt, der Kunde aber bereits ausreichend versichert ist, kann die vorhandene Police an den Kreditgeber abgetreten und so der Neuabschluss gespart werden. (verpd) (ApoRisk)
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