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DEM EINKOMMN ANPASSEN
Die Höhe der Riester-Beiträge ist abhängig vom Vorjahreseinkommen. Wer weiter die vollen Zulagen erhalten will, sollte daher regelmäßig seine Einzahlungen prüfen - am besten noch im ersten Quartal.
Das empfiehlt die Initiative Altersvorsorge macht Schule in Berlin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird. Nur wenn das Gehalt 52.500 Euro übersteigt, müssen die Beiträge nicht angepasst werden. Denn dann ist der Beitragshöchstsatz von 2100 Euro zu zahlen.
Wer die volle staatliche Förderung in Anspruch nehmen will, muss beim Riestern im Jahr vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens sparen. Sobald dieses steigt oder geringer wird - durch Kurzarbeit, Elternzeit oder Lohnerhöhung -, ändern sich auch die Riester-Beiträge.
Sie entsprechen nicht genau den vier Prozent des Einkommens - die Zulagen werden von dieser Summe abgezogen, so dass der Eigenbeitrag sinkt. Daher können auch bei Veränderungen im Privaten Beitragsanpassungen notwendig sein: Für jedes seit 2008 geborene Kind zum Beispiel werden 300 Euro gezahlt, die Grundzulage beträgt 154 Euro. (dpa) (ApoRisk)
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