ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 22.04.2010 – Unterschätztes Risiko Berufsunfähigkeit
    22.04.2010 – Unterschätztes Risiko Berufsunfähigkeit
    VORSORGE – DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG Warum die Absicherung des Arbeitseinkommens durch die Verlängerung der Arbeitszeit bis 67 Jahre noch wichtiger wird. Mit höherem R...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Vorsorge:

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG

Unterschätztes Risiko Berufsunfähigkeit

 

Warum die Absicherung des Arbeitseinkommens durch die Verlängerung der Arbeitszeit bis 67 Jahre noch wichtiger wird.

Mit höherem Renteneintrittsalter steigt auch das Risiko, berufs- oder erwerbsunfähig zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der gesetzliche Schutz gegen Berufsunfähigkeit (BU) seit einigen Jahren nur noch für einen eingeschränkten Personenkreis gilt. Deshalb droht denjenigen Altersarmut, die sich nicht privat absichern.

Wie Statistiken belegen, wird schon jetzt rund jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte berufs- oder erwerbsunfähig, bevor er in Rente geht. Doch die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen bei Weitem nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu sichern.

Gesetzlicher Schutz nur noch für Ältere

In den „Genuss" einer gesetzlichen BU-Absicherung kommen nur noch ältere Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Sie haben auch dann Anspruch auf Leistungen, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können, aber noch erwerbsfähig sind.

Für alle, die nach diesem Stichtag auf die Welt kamen, ist der Schutz vor Berufsunfähigkeit Privatsache. Für den Fall der Fälle müssen Jüngere also eine private BU-Versicherung abschließen und aus eigener Tasche bezahlen.

Qualifikation und Berufserfahrung sind unwichtig

Für die Jüngeren gelten seit 2001 schärfere Regeln. So gibt es bei einer Berufsunfähigkeit gar keine Rente mehr, das heißt, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr tätig sein kann, hat keinen Anspruch auf eine Rente.

Nur wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, sechs oder mehr Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich muss man bestimmte Versicherungs- und Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.

Die Erwerbsminderungsrente wird zu 100 Prozent an diejenigen gezahlt, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Der halbe Satz gilt für gesetzlich Versicherte, die mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden erwerbsfähig sind. Wer sechs oder mehr Stunden am Tag arbeiten kann, gilt nicht mehr als erwerbsgemindert und hat keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente

Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gilt: Welche Erwerbstätigkeit der Versicherte trotz seiner gesundheitlichen Beschwerden noch ausüben kann, ist unabhängig von seiner Qualifikation. Kann beispielsweise ein Architekt aufgrund seines Gesundheitszustandes immer noch mindestens sechs Stunden am Tag als Portier oder im Call-Center eingesetzt werden, hat er keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Beispiel-Rechnung einer Erwerbsminderungsrente

Die volle Erwerbsminderungsrente für einen Arbeitnehmer, der seit seinem 20 Lebensjahr arbeitet und ein durchschnittliches versicherungspflichtiges Brutto-Einkommen von 30.000 Euro im Jahr hatte, liegt in den alten Bundesländern bei rund 1.050 Euro.

Bei einem Bruttoverdienst von 2.500 Euro (Nettolohn eines Ledigen wären dann circa 1.500 Euro), ergäbe dies auch bei einer vollen Erwerbsminderung immerhin noch eine Versorgungslücke von rund 500 Euro.

Ist der Arbeitnehmer aufgrund seines gesundheitlichen Zustands nur nicht in der Lage, beispielsweise seinen Beruf als Elektriker auszuüben und könnte er stattdessen mehr als sechs Stunden am Tag als Portier eingesetzt werden, bekommt er von der gesetzlichen Rentenversicherung gar nichts. (verpd) (ApoRisk)

 

Weitere Themen


» Dokument öffnenApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben

» Dokument öffnenPharmaRisk® - Die All-Risk-Police für Apotheken


ApoRisk GmbH | Deutschland | www.aporisk.de | www.pharmarisk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken