Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wer nicht regelmäßig die Deckungssummen seiner Versicherungspolicen überprüft, dem kann im Schadenfall ein böses Erwachen drohen.
Übersteigt der Sachwert die Versicherungssumme, spricht man von Unterversicherung. Denn dann ist bei einem Versicherungsobjekt nur ein Teil seines eigentlichen Wertes versichert.
Am geläufigsten ist der Begriff Untersicherung in der Hausratversicherung. Der Kunde entscheidet hier, zu welchem Wert er seinen Haushalt versichert.
Im Schadenfall prüft der Versicherer, welchen Wert die versicherten Sachen am Schadentag gehabt haben. Ist diese Summe höher als die Versicherungssumme, dann besteht Unterversicherung.
In diesem Falle braucht der Versicherer den Schaden nicht voll ersetzen, sondern nur entsprechend dem versicherten Anteil.
Ein Beispiel: Der Hausrat hat einen Wert von 50.000 Euro, Versicherungssumme ist 25.000 Euro (50 Prozent des vorhandenen Wertes) und der Schäden beläuft sich auf 10.000 Euro. In diesem Falle wird von dem Schaden 5.000 Euro (50 Prozent) von der Versicherung getragen.
Viele Hausratversicherer bieten ihren Kunden einen Schutz gegen Unterversicherung an. Dazu muss die Versicherungssumme nach einer Faustformel mit einem bestimmten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche errechnet werden. Je nach Anbieter werden zwischen 600 und 750 Euro als ausreichend angesehen.
Auch in der Wohngebäude-Versicherung wird häufig ein Schutz gegen Unterversicherung angeboten.
Doch man sollte sich nicht blind auf Faustformeln verlassen, sondern den Wert der eigenen Sachen genau prüfen und regelmäßig nachrechnen. Das erspart überflüssige Prämien (bei zu hohen Summenschätzungen) und Verdruss im Schadenfall (bei Unterversicherung). (verpd) (ApoRisk)
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