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  • 21.01.2010 - Abmahnungswürdig - Wie Elektromärkte tricksen
    21.01.2010 - Abmahnungswürdig - Wie Elektromärkte tricksen
    "Preishit" oder "Saubillig" und obendrein die "Mehrwertsteuer geschenkt" - zumindest in ihren Werbeprospekten versuchen Elektromärkte sich gegenseitig zu übertrumpfen.

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ApoRisk® News Sicherheit:

Abmahnungswürdig

Wie Elektromärkte tricksen

 

"Preishit" oder "Saubillig" und obendrein die "Mehrwertsteuer geschenkt" - zumindest in ihren Werbeprospekten versuchen Elektromärkte sich gegenseitig zu übertrumpfen. Dabei sind sie im Umgang mit Testsiegeln nicht zimperlich, die veraltet sind oder sich nur auf einen Teilaspekt beziehen.

Verbrauchern wird in Werbeprospekten oft vermittelt, dass sie hohe Qualität zu unschlagbaren Preisen bekommen könnten. "Tatsächlich sind die Produkte oft sogar teurer als in Konkurrenzgeschäften", erklärt Steffen Küßner vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Nicht selten ist die beworbene Ware schneller ausverkauft, als man "Lockangebot" sagen kann - Hauptsache der Kunde steht erstmal im Laden.

Lockvogelangebote sind Küßner zufolge nach wie vor ein verbreitetes Phänomen: Ein bestimmter Artikel wird als besonders günstig beworben, ist dann aber nur in ganz geringer Anzahl verfügbar. Die Kunden kämen also angelockt von der Werbung ins Geschäft, und die Waschmaschine oder der Fernseher ist ausverkauft. "Dabei sind die Läden gesetzlich verpflichtet, solche Angebote in ausreichender Stückzahl vorrätig zu halten." Und manchmal würden Preise kurzfristig hochgesetzt, um sie kurze Zeit später wieder zu senken, erläutert Küßner. Dadurch entstehe der Eindruck, dass bestimmte Geräte plötzlich besonders günstig sind.

Häufig werden potenzielle Käufer mit dem Angebot gelockt, die begehrte Ware im Ratenkauf zu erstehen: "Derzeit beobachten wir häufig Werbung mit Null-Prozent-Finanzierungen", sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Doch selbst wenn es um sehr kleine Raten geht, dürfen sich Verbraucher nicht blenden lassen: "Denn gibt es den Artikel woanders günstiger, bringt mir die Null-Prozent-Finanzierung auch nichts."

Preise vergleichen

Statt sich auf die in bunten Prospekten beworbenen Waren zu stürzen, rät Küßner Verbrauchern, sich ein bestimmtes Produkt zumindest in zwei oder drei Läden anzuschauen und dabei die Preise zu vergleichen. Das zahle sich meist aus. Und gerade bei Elektrogeräten lohne sich auch ein Blick ins Internet, sagt Tryba. Online können sich Verbraucher mit Hilfe von Preisvergleichsmaschinen schnell einen Überblick verschaffen. "Am besten nutzt er mindestens zwei Preisfinder. Dadurch fällt es leicht, Schnäppchen zu enttarnen, die keine sind."

Nun ist es aber keineswegs so, dass sich online immer die günstigsten Angebote finden - gut möglich, dass der kleine Fachhändler in der Nachbarschaft günstiger ist als der Händler im Netz oder der nächste Elektromarkt. "Bei einer Waschmaschine kann es zum Beispiel sein, dass der Käufer gerade den Service seines Händlers um die Ecke schätzt und dafür bereit ist, auch mal 50 Euro mehr für das Gerät zu zahlen", erläutert Tryba.

Missbrauch mit Testsiegeln

Viele Verbraucher informieren sich vor einer größeren Anschaffung über die Qualität infrage kommender Produkte. Sie lesen zum Beispiel Testberichte einschlägiger Zeitschriften. Doch selbst mit dem Testsieger-Logo der renommierten Stiftung Warentest wird Missbrauch getrieben: "Da wird dann zum Beispiel damit geworben, dass ein Rasierapparat vom gleichen Hersteller so gut wie der Testsieger ist", erklärt Heike van Laak von Stiftung Warentest.

Oft werden van Laak zufolge zudem für Werbezwecke Teilaspekte eines Tests auf das gesamte Produkt übertragen. "In einem Fall haben wir die Hotline von Notebook-Herstellern bewertet. Ein Anbieter hat diese Wertung gleich auf das gesamte Notebook übertragen und damit geworben."

Und manchmal werden Produkte schlechter - nachdem sie von der Stiftung Warentest bewertet wurden, sagt van Laak. Es kommt jedoch durchaus vor, dass der Anbieter mit dem alten Testlogo weiter wirbt. Grundsätzlich dürfen Hersteller nur mit dem Gesamturteil werben. "Hier sollten Verbraucher schnell stutzig werden, wenn bei Verwendung des Testsieger-Logos nur ein Teilaspekt hervorgehoben wird." Aufmerksam sollten Kunden auch werden, wenn der Test älter als fünf Jahre ist - gerade Elektro- und Haushaltsgeräte sind schnell überholt.

Irreführende Werbung verboten

Laut Wettbewerbsrecht dürfe Werbung nicht irreführend oder täuschend sein, sagt Rechtsanwalt Hauke Scheffler aus München. Auch könne der Kunde den Kaufvertrag wegen Täuschung anfechten. "Das passiert aber praktisch nicht." Da die großen Elektromärkte oft nach dem Franchise-System arbeiten, müsste jede Filiale einzeln abgemahnt werden. Die entsprechende Werbeaktion sei dann meist längst wieder vorbei, bevor der Verbraucher etwas machen kann. Außerdem seien viele Händler groß genug, um Abmahnungen billigend in Kauf zu nehmen.

Lockvogelangebote oder dass damit geworben wird, dem Kunden die Umsatzsteuer zu schenken, finde man wöchentlich, sagt Scheffler. "Das ist natürlich Blödsinn und ganz klar rechtswidrig." Es bleibt allerdings die Frage, wer einen aufwendigen Rechtsstreit in Kauf nimmt, nur weil er 100 Euro zu viel für einen Fernseher gezahlt hat. Umso wichtiger ist es, vor dem Kauf gründlich die Preise zu vergleichen. dpa

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