Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Der Traum vom Sommerurlaub ist angesichts von Schnee und Eis besonders süß. Schon seit dem vergangenen Jahr buchen Eifrige, die sich außerdem den Rabatt für frühe Vögel sichern wollen - nicht ohne Risiko.
Die Reiserücktrittspolice schließt man am besten gleich mit ab, wenn man einen teuren Urlaub gebucht hat. Denn kurz vor dem Kofferpacken ist ein Abschluss oft nicht mehr möglich.
Zum Grundkatalog der Leistungsfälle von Rücktrittsversicherung zählen Erkrankungen. Wenn unerwartet ein Reiseteilnehmer oder einer seiner nahen Angehörigen erkrankt oder einen Unfall hat, springt diese Versicherung ein, erklärt Sylvia Schönke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie zahle in der Regel für alle Familienmitglieder, die die Reise dann nicht antreten können. Das gelte zumindest dann, wenn die Reise zusammen gebucht wurde.
Schwierig werde es dagegen bei der Erstattung der Reisestornokosten bei einem Einbruch in die Wohnung. Ist deswegen ein finanzieller Schaden zu erwarten, und die Leidtragenden möchten sich nicht auch noch mit Reiseausgaben belasten, liegt der Fall nicht ganz einfach, sagt die Verbraucherschützerin: "Da muss man vorher ganz genau in den Bedingungen gucken."
Einige Versicherungen leisten Schönke zufolge aber sogar dann, wenn der Reisende kurzfristig arbeitslos wird und dann einen neuen Arbeitsplatz antreten will. Darauf müssen Versicherte aber schon beim Abschluss achten. Ein leicht zu übersehender Haken sei auch, dass Versicherungsanbieter möglicherweise bei Vorerkrankungen nicht einspringen: "Das Kleingedruckte muss daher genau gelesen werden."
Reisende sollten auch nicht denken, dass ein Rücktritt aufgrund von Unglücken in jedem Fall auf lange Zeit abgesichert sei. Die Rücktrittspolice leistet zum Beispiel nicht, wenn die Reise aus Angst vor einem Krankheitsausbruch am Urlaubsort, einem Terroranschlag oder einer Naturkatastrophe wie dem Tsunami vor einigen Jahren abgesagt werden soll. Allerdings gilt in beiden Fällen: "Die Reiseveranstalter versuchen mit einer Umbuchung Abhilfe zu schaffen." Dabei kommt es allerdings auf die Kulanz der Anbieter an.
Im Allgemeinen lohne sich eine Rücktrittsversicherung vor allem dann, wenn die Reise teuer ist, sie lange im Voraus gebucht wurde oder Kinder mitreisen, sagt Schönke. Tritt dann der Versicherungsfall ein, sollte der Anbieter so schnell wie möglich informiert werden, um die Reise zu stornieren. Denn die Stornokosten werden mit jedem Tag höher, warnt Schönke. Manchmal zahle die Versicherung auch gar nicht mehr, wenn zu spät storniert wird. Die Stornorechnung vom Anbieter werde bei der Versicherung eingereicht. Je nachdem, ob ein Selbstbehalt vereinbart war, zahle der Anbieter dann den vollen Betrag oder nur einen Anteil.
Wenn die Reise zum Beispiel 1000 Euro kostet und die Stornokosten 60 Prozent des Reisepreises betragen, bekommen Kunden 400 Euro vom Veranstalter zurück - es wurde schließlich keine Leistung erbracht. Die restlichen 600 Euro landen auf der Stornorechnung und werden von der Versicherung übernommen. "Man muss aber nachweisen, dass man die Reise nicht antreten konnte", erklärt Schönke. So müsse man etwa ein Attest über die Krankheit oder den Unfall einreichen.
Der Preis einer Reiserücktrittsversicherung ist nach Angaben der Verbraucherzentrale davon abhängig, wie hoch der Reisepreis ist - denn nach ihm richten sich auch die möglichen Stornokosten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass kein zu geringer Preis versichert werden sollte. "Die Police macht nur dann Sinn, wenn der Reisepreis versichert ist", sagt Sprecher Christian Lübke. Bei einer Pauschalreise sei das der Preis, der dem Reisebüro überwiesen wird.
Ein guter Tarif ohne Selbstbehalt für eine Reise im Wert von 1500 Euro ist für einen Preis zwischen 50 und 64 Euro zu haben. Bei einer Reise von 3000 Euro kostet ein guter Schutz zwischen 87 und 126 Euro. Familientarife sind bei gleicher Leistung nur wenig teurer. (dpa) (ApoRisk)
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