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  • 06.03.2010 – Pflichtversicherung für den Hund
    06.03.2010 – Pflichtversicherung für den Hund
    SICHERHEIT – TIERHALTER-HAFTPFLICHT Auch wenn der eigene Hund brav ist, sollte für den Ernstfall vorgesorgt sein, um sich selbst nicht finanziell zu gefährden. Mittlerwe...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:


TIERHALTER-HAFTPFLICHT

Pflichtversicherung für den Hund

 

Auch wenn der eigene Hund brav ist, sollte für den Ernstfall vorgesorgt sein, um sich selbst nicht finanziell zu gefährden. Mittlerweile ist dies in einigen Bundesländern sogar Pflicht.

Grundsätzlich haftet ein Tierhalter nach Paragraf 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in voller Höhe dafür, wenn das Tier einen Schaden anrichtet. Ob den Hundehalter ein Verschulden trifft, spielt dabei keine Rolle. Daher sollten alle Hundebesitzer eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben, um kein finanzielles Risiko einzugehen. In vielen Bundesländern ist eine derartige Versicherung bereits Pflicht.

Etwa 30 000 bis 50 000 Bissverletzungen werden jährlich in Deutschland ärztlich behandelt. Fachleute gehen von einer erheblichen Dunkelziffer aus, da die Hälfte aller Bissverletzungen ohne medizinische Versorgung bleibt. Weit mehr als die Hälfte der Betroffenen sind Kinder.

Doch nicht nur beißende Hunde können einen immensen Schaden anrichten. Auch wenn sich das Tier vor etwas erschreckt, dadurch unkontrolliert über die Straße läuft und einen Unfall verursacht, kann der Schaden immens sein. Der Hundehalter muss notfalls mit seinem gesamten jetzigen und zu erwartenden Vermögen dafür aufkommen.

Schutz für die Geschädigten

Viele Bundesländer wollen die Bevölkerung schützen und schreiben teils in Hundegesetzen oder Hundeverordnungen mittlerweile eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer vor. Sie wollen damit sicherstellen, dass die möglichen Opfern einen ausreichenden Schadenersatz erhalten.

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen. Alle Hundebesitzer müssen in Hamburg, in Sachsen Anhalt und seit dem 1. Januar 2010 auch in Berlin eine derartige Versicherung nachweisen. In Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen gibt es (noch) keine Versicherungspflicht für Hundehalter

In anderen Bundesländern ist für Besitzer von gefährlichen Hunden oder sogenannten Kampfhunden ein Hundehalter-Haftpflichtvertrag Pflicht. Als gefährlich gelten dabei Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale oder Ausbildung von einer besonderen Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen werden muss, weil sie beispielsweise bereits Menschen oder Vieh angegriffen haben. Zudem werden alle Hunde bestimmter Rassen wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pit Bull Terrier als gefährlich eingestuft.

Wie sich Hundebisse vermeiden lassen

Folge der Hundebisse sind nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) oft schwere Verletzungen und Knochenbrüche. Besonders häufig kommt es bei kleineren Kindern zu Schädelverletzungen. Meist sind Hände und Arme, Nacken, Kopf und Gesicht betroffen. Um Bissunfälle zu vermeiden, empfehlen Fachleute, im Umgang mit fremden und mit den eigenen Hunden folgende Regeln zu beachten.

Am besten nähert man sich einem Hund mit ruhigen Bewegungen von vorne und gibt ihm die Gelegenheit, selbst Kontakt aufzunehmen und zu schnuppern. Ein fremder Hund sollte nur berührt werden, wenn sein Besitzer einverstanden ist. Mit Hunden hinter einem Zaun oder in einem Auto sollte der Kontakt vermieden werden. Der Hund deutet dies meist als Eindringen in sein Revier und reagiert aggressiv.

Besondere Vorsicht ist bei Kleinkindern angesagt. Sie sollten nie allein mit dem Hund gelassen werden. Ungeschickte Bewegungen beim Spielen könnte der Hund missverstehen, das Kind umwerfen oder gar beißen.

Auch Hunde haben Gefühle

Wer einen Hund ärgert, muss damit rechnen, dass er sich zu Wehr setzt. Hunde sind sensible, schmerzempfindliche Wesen. Schwanz, Augen, Ohren, Maul und Nase sollten daher nicht gezogen oder angefasst werden.

Auch wenn es ums Fressen geht, versteht mancher Hund keinen Spaß. Nur der „ranghöhere Boss" der Familie darf ungestraft den Fressnapf wegnehmen. Jüngere Kinder sollten Abstand halten.

Längerer direkter Blickkontakt wird von Hunden als Bedrohung oder Herausforderung aufgefasst. Daher sollte man einem Hund nicht direkt in die Augen sehen. Gefährlich kann es zudem werden, wenn der Beschützerinstinkt einer Hundedame Alarm schlägt. Eine Hündin, die Welpen mit sich führt, aber auch junge Hunde sollten daher in Ruhe gelassen werden.

Damit aus dem Spiel kein Ernst wird

Spielerische Raufereien mit dem Hund sollten größeren Kindern und Erwachsenen vorbehalten bleiben, die bereits ein Gefühl für die Körpersprache und Verhalten der Vierbeiner entwickelt haben. Das spielerische Anspringen sollten Hundehalter ihrem tierischen Freund abgewöhnen. Für kleine Kinder bedeutet diese ungestüme Annäherung zumindest Sturzgefahr. Vor allem junge Hunde beißen oft spielerisch zu.

Spielerische Raufereien zwischen Hunden gehen oftmals mit Knurren und heftigem Balgen einher. Menschen sollten in solche Kämpfe nicht eingreifen. Findet ein ernster Kampf statt, gelingt es oft nur erfahrenen Hundeführern, ihre Hunde zu trennen, ohne eigene Verletzungen zu riskieren. Auch das Weglaufen vor einem Hund kann gefährlich werden. Der Hund sieht darin nämlich eine Flucht oder eine Aufforderung zum Spiel und folgt oftmals in wilden Sprüngen.

Hat ein Hund zugebissen und eine Person verletzt, muss diese umgehend ärztlich versorgt werden. Die Wunde muss behandelt, einer Infektion vorgebeugt werden. Ist ein Mensch durch einen Hundebiss verletzt worden, sollte dies beim örtlichen Veterinäramt oder bei der Polizei angezeigt werden. (verpd) (ApoRisk)

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