ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 09.02.2010 – Harte Probe für Probearbeiter
    09.02.2010 – Harte Probe für Probearbeiter
    SICHERHEIT – UNFALLVERSICHERUNG Ein Bewerber verunglückte auf dem Weg zu einem Probearbeits-Verhältnis. Ob dies als Wegeunfall gilt und unter dem Schutz der gesetzlichen U...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:


UNFALLVERSICHERUNG

Harte Probe für Probearbeiter

 

Ein Bewerber verunglückte auf dem Weg zu einem Probearbeits-Verhältnis. Ob dies als Wegeunfall gilt und unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, musste nun ein Gericht klären.

Wer auf dem Weg von oder zu einem Probearbeitstag verunglückt, steht auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich der Unfall auf dem direkten Weg zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte ereignet. Diese Einschränkung gilt auch für Personen, die sich erstmals auf dem Weg zu ihrer neuen Arbeitsstätte befinden, so das Sozialgericht Aachen (Az.: S 8 U 26/09).

Der Kläger hatte sich bei mehreren Firmen um einen Ausbildungsplatz beworben. Nachdem ihm verschiedene Angebote unterbreitet wurden, vereinbarte er mit einem der Unternehmen einen Probearbeitstag. Dabei sollte er sich zehn Stunden lang mit seinen möglichen künftigen Aufgaben vertraut machen und ein wenig mithelfen.

Kein Arbeitsverhältnis

Doch er kam in der Firma nie an. Denn auf dem Weg dorthin verunglückte er schwer. Der Kläger meldete den Unfall unter anderem der zuständigen Berufsgenossenschaft. Doch diese verweigerte ihm den Versicherungsschutz.

Ihre ablehnende Haltung begründete die Berufsgenossenschaft damit, dass bei einem Probearbeitstag noch kein Beschäftigungs-Verhältnis im Sinne des Sozialgesetzbuchs zustande kommt. Denn von einem Arbeitsverhältnis könne erst nach Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers ausgegangen werden.

Das sahen die Richter des Aachener Sozialgerichts genauso. Sie wiesen die Klage des jungen Mannes auf Zahlungen von Leistungen durch die Berufsgenossenschaft als unbegründet zurück.

Die Tücken des ersten Arbeitstages

Nach Ansicht des Gerichts hat der Kläger keinen versicherten Arbeitsunfall erlitten. Selbst wenn er nicht auf dem Weg zu einem Probearbeitstag, sondern auf dem erstmaligen Weg zu einer normalen Beschäftigung verunglückt wäre, hätte kein Versicherungsschutz bestanden. Denn dieser setzt voraus, dass die Tätigkeit bereits aufgenommen worden ist und somit eine Eingliederung in den Betrieb stattgefunden hat.

Dieser Grundsatz ist nach Auffassung des Gerichts erst recht auf Probearbeits-Verhältnisse anzuwenden. In dem Urteil heißt es dazu wörtlich: „Bei Hospitations- oder Probearbeitstagen im Rahmen eines laufenden Bewerbungsverfahrens zur Erlangung eines Arbeitsplatzes mangelt es regelmäßig an einer Eingliederung in den Betrieb des (potenziellen) Arbeitgebers.

Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Tätigkeit

Auf dem Weg zu einem Probearbeitstag besteht daher ebenso wenig Unfallversicherungs-Schutz wie auf dem Weg zu einem Bewerbungsgespräch oder zu Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages."

Der Kläger hätte folglich selbst dann keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gehabt, wenn sich der Unfall nicht auf dem Weg zu dem potenziellen Arbeitgeber, sondern am Arbeitsplatz selbst ereignet hätte.

Übrigens: Bei einer privaten Unfallversicherung spielt es dagegen keine Rolle, ob sich der Unfall während einer beruflichen Tätigkeit oder in der Freizeit ereignet. Sie bietet den vertraglich vereinbarten Schutz in der Regel weltweit und rund um die Uhr. (verpd)

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken