Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Was sich für Sie jetzt ändert:
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein Bundesgesetz, das in Deutschland die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern regelt. Das VVG wurde durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts grundlegend geändert (VVG-Reform).
Was sind die Ziele der VVG-Reform?
Durch eine Reihe von Verbesserungen soll für mehr Transparenz gesorgt und der Verbraucherschutz gestärkt werden.
Als Versicherungsnehmer werden Sie zukünftig an den so genannten "stillen Reserven" beteiligt. Das sind diejenigen Gelder, die der Versicherer zur Erfüllung zukünftiger, mitunter erst in Jahrzehnten fällig werdender Ansprüche anlegt. Die Beteiligung erfolgt üblicherweise zusammen mit der Auszahlung Ihrer Leistung oder zum Zeitpunkt des Rentenübergangs. Diese Regelung gilt auch für Bestandsverträge bereits seit dem 1. Januar 2008.
Wichtig: Die Regelung gilt nicht für fondsgebundene Versicherungen.
Über die Änderungen, die sich für die Krankenversicherung ergeben, werden die Versicherten Ende des Jahres ausführlich informiert.
Selbstverständlich wendet die Gothaer die neuen gesetzlichen Regelungen auf Ihre bereits bestehenden Verträge an, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
Weitere Informationen können Sie in der Broschüre "Das neue Versicherungsvertragsgesetz" des Bundesministeriums der Justiz nachlesen.
(ApoRisk)
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