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  • 21.01.2010 - Der Tilgungsplan für eine Baufinanzierung
    21.01.2010 - Der Tilgungsplan für eine Baufinanzierung
    Zu jeder Baufinanzierung gehört ein Tilgungsplan, der genau aufzeigt, wann welche Monatszahlungen zu leisten sind, damit man sehr langfristig mit diesen Zahlungen kalkulieren kann...

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ApoRisk® News Finanzen:

Der Tilgungsplan für eine Baufinanzierung

 

Zu jeder Baufinanzierung gehört ein Tilgungsplan, der genau aufzeigt, wann welche Monatszahlungen zu leisten sind, damit man sehr langfristig mit diesen Zahlungen kalkulieren kann. Für den Tilgungsplan einer Baufinanzierung mit einer normalen Bankhypothek werden ein anfänglicher Zinssatz und ein anfänglicher Tilgungssatz vereinbart. Beide Sätze sind im Rahmen der Zinsbindung für den Tilgungsplan der Baufinanzierung bindend: meist für 5 oder 10 Jahre.

Wird beispielsweise ein Zinssatz von 6 % und ein Tilgungssatz von 1 % vereinbart, dann ergibt sich für den Tilgungsplan der Baufinanzierung fürs erste Jahr eine Gesamtbelastung von 7 % des Kredits, der dann in 12 Raten zu entrichten ist. Dieser Monatsbetrag bleibt auch für die vereinbare Bindungszeit von 5 oder 10 Jahren gleich, denn die abnehmende Zinsbelastung (wg. der schon geleisteten Tilgung) wird durch eine höhere Tilgung kompensiert. Nur so ist es möglich, dass der Tilgungsplan für die Baufinanzierung noch zu Lebenszeit des Immobilienbesitzers zur kompletten Tilgung führt.

Änderungen beim Tilgungsplan für die Baufinanzierung ergeben sich beim Ablauf der Zinsbindungsfrist von 5 oder 10 Jahren. Nun müssen der Zinssatz neu verhandelt werden. Ist hier die bisherige Bank zu teuer, dann kann man auch zu einer anderen Bank oder zu einer anderen Variante der Baufinanzierung wechseln. Bei hohen Zinsen sollte man die Verlängerung beim Tilgungsplan möglicherweise auf 5 Jahre beschränken und zugleich den Tilgungssatz ändern, wenn das im Rahmen der eigenen Baufinanzierung als machbar erscheint. Kommt es zum neuen Vertragsabschluss, dann gelten aber dann für den gewählten Zinsbindungszeitraum wiederrum gleiche monatliche Raten.

Sondertilgungen zur Veränderung beim Tilgungsplan der Baufinanzierung sind normalerweise nur beim Ende des Zinsbindungszeitraums möglich.

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