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  • 21.01.2010 - Der Schein trügt - So erkennt man Mietnomaden
    21.01.2010 - Der Schein trügt - So erkennt man Mietnomaden
    Sie sind der Alptraum jedes Vermieters: Mietnomaden, die von einer Wohnung in die nächste ziehen, ohne die Absicht, jemals Miete zu zahlen. Wieso kann das überhaupt klappen?

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ApoRisk® News Finanzen:

Der Schein trügt

So erkennt man Mietnomaden

 

Sie sind der Alptraum jedes Vermieters: Mietnomaden, die von einer Wohnung in die nächste ziehen, ohne die Absicht, jemals Miete zu zahlen. Wieso kann das überhaupt klappen? Mietnomaden seien vor dem Einzug kaum zu erkennen, sagt der Mietrechtsexperte Kai Warnecke. Vermieter könnten sich deshalb nur schützen, indem sie den Interessenten gründlich unter die Lupe nehmen.

Woran erkennen Immobilienbesitzer einen Mietnomaden?

"Ein 'klassischer' Mietnomade ist schwer auszumachen", so Warnecke. "In der Regel ist das kein Hartz-IV-Empfänger." Er trete dagegen meist solvent auf, sei gut gekleidet, fahre ein großes Auto und interessiere sich nur für schöne Wohnungen. "Von diesen Äußerlichkeiten dürfen sich Vermieter nicht blenden lassen."

Wie können sich Vermieter schützen?

Warnecke empfiehlt drei Methoden, die Bonität des Mietinteressenten zu überprüfen: Erstens die Schufa-Selbstauskunft, die der Mieter mitbringt, oder eine Solvenzabfrage durch eine Auskunftei, die der Eigentümer mit Zustimmung des Interessenten einholt. Als zweites sollten die Personaldaten des künftigen Mieters mit dem Ausweis abgeglichen werden. "Mietnomaden haben oft keine aktuelle Anschrift oder keinen gültigen Ausweis." Der Vermieter sichert sich darüber hinaus zusätzlich ab, wenn er die erste Rate der Kaution schon mit Beginn des Mietverhältnisses vorliegen hat. Generell hat der Mieter aber das Recht, die Kaution in drei Teilzahlungen zu leisten.

Wie werden Eigentümer einen Mietnomaden wieder los?

"Über den Rechtsweg dauert es im Schnitt 24 bis 36 Monate, einen Mietnomaden wieder loszuwerden", sagte Warnecke. Wird eine Kündigung wegen Zahlungsverzug vom Mietnomaden ignoriert, reicht der Vermieter eine Räumungsklage ein. Nach einer Schonfrist, in der der Mieter die fehlenden Zahlungen ausgleichen kann, wird ein Gerichtsverfahren eröffnet, das sich über viele Monate hinziehen kann. "Deshalb sollten Vermieter vorher genau prüfen, wer in ihre Immobile einzieht."dpa

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