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  • 29.04.2010 - EuGH-Urteil zu Rettungsdiensten
    29.04.2010 - EuGH-Urteil zu Rettungsdiensten
    PANORAMA – VERGABEVERFAHREN Luxemburg/Brüssel - Deutschland hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der Vergabe öffentlicher Rettungsdienste gegen Eur...

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ApoRisk® Branchennews:


VERGABEVERFAHREN

EuGH-Urteil zu Rettungsdiensten

 

Luxemburg/Brüssel  -  Deutschland hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der Vergabe öffentlicher Rettungsdienste gegen Europarecht verstoßen, weil es die Ergebnisse des Verfahrens zur Auftragsvergabe nicht veröffentlicht hat. Die EU-Kommission hatte Deutschland vorgeworfen, durch die Auftragsvergabe ohne europaweite Ausschreibung gegen die EU-Vergaberichtlinien sowie gegen die Grundsätze der europaweiten Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs verstoßen zu haben.

Die Brüsseler Beschwerde war durch ausländische Rettungsdienstanbieter in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen aufmerksam gemacht worden. In den vier Bundesländern werden die Leistungen nach dem Submissionsmodell durch die Träger des Rettungsdienstes, die Kreise oder kreisfreien Städte vergütet. Anders als in anderen Bundesländern überstieg das Auftragsvolumen mehreren Millionen Euro pro Jahr und hätte damit europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Die Bundesrepublik hatte den Standpunkt vertreten, dass der öffentliche Rettungsdienst der hoheitlichen Betätigung des Staates zuzuordnen sei. Verträge über Krankentransportleistungen könnten daher nicht als öffentliche Dienstleistungsaufträge eingestuft werden. Konkret war es um Aufträge in Magdeburg, Bonn, Witten, Hannover, Hameln-Pyrmont, Uelzen sowie Chemnitz/Plauen/Zwicka gegangen.

dpa, Donnerstag, 29. April 2010, 15:12 Uhr

 

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