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VERGABEVERFAHREN
Luxemburg/Brüssel - Deutschland
hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der Vergabe
öffentlicher Rettungsdienste gegen Europarecht verstoßen, weil es die
Ergebnisse des Verfahrens zur Auftragsvergabe nicht veröffentlicht hat.
Die EU-Kommission hatte Deutschland vorgeworfen, durch die
Auftragsvergabe ohne europaweite Ausschreibung gegen die
EU-Vergaberichtlinien sowie gegen die Grundsätze der europaweiten
Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs verstoßen
zu haben.
Die Brüsseler Beschwerde war durch ausländische Rettungsdienstanbieter
in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen
aufmerksam gemacht worden. In den vier Bundesländern werden die
Leistungen nach dem Submissionsmodell durch die Träger des
Rettungsdienstes, die Kreise oder kreisfreien Städte vergütet. Anders
als in anderen Bundesländern überstieg das Auftragsvolumen mehreren
Millionen Euro pro Jahr und hätte damit europaweit ausgeschrieben werden
müssen.
Die Bundesrepublik hatte den Standpunkt vertreten, dass der öffentliche
Rettungsdienst der hoheitlichen Betätigung des Staates zuzuordnen sei.
Verträge über Krankentransportleistungen könnten daher nicht als
öffentliche Dienstleistungsaufträge eingestuft werden. Konkret war es um
Aufträge in Magdeburg, Bonn, Witten, Hannover, Hameln-Pyrmont, Uelzen
sowie Chemnitz/Plauen/Zwicka gegangen.
dpa, Donnerstag, 29. April 2010, 15:12 Uhr
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