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PROZESS
Berlin - Knapp vier Jahre nach der Medikamentenaffäre in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit in Berlin wird der Fall nun vor dem Berliner Landgericht neu aufgerollt. Fünf JVA-Mitarbeiter waren wegen Diebstahls von Arzneimitteln aus der hausinternen Apotheke zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden und hatten Berufung eingelegt. Nach dem Urteil vom Mai 2008 wurde ein Schaden von 2300 Euro festgestellt.
Schlampige Überwachung: In der JVA Moabit in Berlin sollen sich
Mitarbeiter über Jahre in der Apotheke bedient haben. Foto: Pixelio
Vier der fünf Angeklagten haben im neuen Prozess zunächst die Aussage
verweigert, darunter der ehemalige Leiter der Arztgeschäftsstelle.
Dessen ebenfalls angeklagter Vorgänger wies die Vorwürfe zurück: Er habe
ab und zu frühere Kollegen besucht, aber keine Medikamente bekommen,
beteuerte der Pensionär. Im Ausgangsprozess hatten das die Richter
anders gesehen und den Angeklagten zu sechs Monaten Haft mit Bewährung
verurteilt.
Von Mai 2005 bis September 2006 sollen die Angeklagten Arzneimittel für
den eigenen Gebrauch aus der Haftanstalt entwendet haben. Bei den
Präparaten handelte es sich früheren Medienberichten zufolge vor allem
um Antihypertonika wie Diovan (Valsartan) oder Baymycard (Nisoldioin).
Die Missstände in der Medikamentenverwaltung des Strafvollzugs hatten
für Schlagzeilen gesorgt. Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hatte
den zuständigen Staatssekretär entlassen. Die Ausgabe von Arzneimitteln
in den Berliner Haftanstalten wurden neu geregelt.
Eine hundertprozentige Überwachung ist aber auch jetzt nach Angaben des
Leiters der JVA Moabit, Wolfgang Fixson, nicht möglich. Der tägliche
Bedarf sei nicht mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand zu regeln.
Fixson verwies auf die Treuepflicht der Beamten.
dpa/ APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 28. April 2010, 11:37 Uhr
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