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Berlin - Um aus den Rabattverträgen maximale Einsparungen zu erzielen, verlangt das BKK-Gemeinschaftsunternehmen Spectrum K von den Apothekern, eine bestimmte Reihenfolge bei der Abgabe der bis zu vier Rabattpartner pro Wirkstoff einzuhalten. Nicht nur Apotheker protestierten gegen das Rabatt-Ranking; auch von Herstellerseite gab es Widerstand: Die Firma KSK Pharma schickte Spectrum K eine Unterlassungserklärung. Der Kassen-Dienstleister hält trotzdem an der Regel fest - wenn auch halbherzig.
Gewünschte Reihenfolge: Bei den BKK-Rabattverträgen von Spectrum K sollen die Apotheker ein Ranking einhalten. Foto: Elke Hinkelbein
Spectrum K hat die Unterlassungserklärung nicht abgegeben, sondern das
Ranking gegenüber KSK erneut mit dem Hinweis auf das
Wirtschaftlichkeitsgebot verteidigt. Andererseits weist die Kasse darauf
hin, „dass wir die Apotheker mit unserem Informationsschreiben nicht
verpflichtet haben, eine bestimmte Rangfolge einzuhalten".
Wie ernst es Spectrum K nun mit der Regelung meint, war auch auf
Nachfrage nicht zu klären: „Grundsätzlich muss die Reihenfolge
eingehalten werden, aber der Apotheker muss die gesamte
Wirtschaftlichkeit berechnen", sagte ein Spectrum K-Sprecher gegenüber
APOTHEKE ADHOC. Mit anderen Worten: Wenn die Compliance des Patienten in
Gefahr ist, darf der Apotheker auch einen anderen Rabattpartner
abgeben.
Aber warum nimmt man es überhaupt so ernst mit dem Ranking? Der Grund
könnte in den Modalitäten der Ausschreibung liegen: Die Hersteller
mussten fünf mengenabhängige Angebote pro Wirkstoff abgeben. Bei
größeren Umsätzen musste der Staffelrabatt höher liegen als bei
Angeboten über kleinere Mengen.
Spectrum K dürfte daher interessiert daran sein, dass möglichst viel
Umsatz auf einen einzigen Hersteller entfällt. Nach der Systematik muss
zwar nicht der Erstplatzierte der Günstigste sein, weil aus allen
Mengenstaffeln ein gewichteter Mittelwert gebildet wurde. Sicher ist
aber, dass jeder Hersteller den größten Rabatt in der letzten
Mengenklasse gewährt.
Wie streng Spectrum K bei der Umsetzung auf die Einhaltung der
Reihenfolge achten wird und ob den Apotheken Retaxierung drohen, wollte
der Spectrum K-Sprecher nicht kommentieren. Allerdings dürfte auch auf
Seiten der Kassen klar sein, dass das Ranking im Apothekenalltag nur mit
großem Aufwand umzusetzen wäre. Schließlich wird die Reihenfolge der
Rabattpartner nicht in der Apotheken-Software angezeigt. Die Apotheken
müssten die Liste über 79 Fachlose und 37 verschiedene Rabattpartner
selbst überprüfen.
Aus Sicht des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ist das Ranking deshalb
nicht verbindlich. Spectrum K werbe selbst mit der Angebotsvielfalt bei
den eigenen Rabattverträgen, eine nachträgliche Einschränkung sei nicht
möglich. „Die Auswahl unter den Rabattpartnern wird ausschließlich
zwischen Patient und Apotheker getroffen", sagte ein DAV-Sprecher
gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Die Hersteller sehen das genauso: „Das ist völlig an der Praxis vorbei
und hat keinen juristischen Bestand. Alle Rabattpartner sind in der
Lauer-Taxe hinterlegt, und das ist verbindlich für den Apotheker", sagte
der Sprecher eines Herstellers, der bei Spectrum K unter Vertrag ist.
Alexander Müller, Dienstag, 27. April 2010, 09:24 Uhr
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