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Berlin - Die EU-Versandapotheke darf nicht mehr für Angebote werben, bei denen Kunden die Zuzahlung erlassen wird. Das Landgericht Cottbus verbot der Versandapotheke heute, auf entsprechende Kooperationen mit der Deutschen Patienteninitiative (DPI) oder dem Verein Vivavita hinzuweisen. Beide erlassen ihren Mitgliedern die gesetzliche Arzneimittelzuzahlung ganz oder anteilig, wenn sie bei der EU-Versandapotheke bestellen.
Zuzahlung erlassen: Die EU-Versandapotheke darf nicht mehr für ihre Kooperation mit DPI und Vivavita werben. Quelle: EU-Versandapotheke
Gegen die EU-Versandapotheke mit Sitz in Cottbus hatte die
Wettbewerbszentrale geklagt. „Es spricht vieles dafür, dass die
Versandapotheke selbst die Zuzahlung erlässt. Deshalb begrüßen wir es,
dass solchen Umgehungstatbeständen vom Landgericht Grenzen gesetzt
wurden", sagte Christiane Köber, Rechtsanwältin bei der
Wettbewerbszentrale, gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die EU-Versandapotheke kann
gegen die Entscheidung in Berufung gehen. Ob das Unternehmen weiter vor
Gericht für die Kooperation kämpfen wird, war bislang auf Nachfrage
nicht zu erfahren.
Alexander Müller, Dienstag, 09. März 2010, 15:27 Uhr
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