Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Kelberg/Frankfurt - Mit Beschluss vom 18.02.2009 erklärte der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Einsatz des Beratungs- und Abgabeterminals visavia bei der Abgabe von Präparaten, die nicht verschrieben wurden, für rechtlich nicht verbietbar. Damit ist es zum ersten Mal gelungen, für das Abgabe- und Beratungsterminal visavia bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (also nicht erst im Hauptsacheverfahren, das sich auch hier noch anschließt) ein Gericht (und hier sogar die zweite Instanz) dazu zu bewegen, den weiteren Betrieb des Abgabe- und Beratungsterminal visavia für nicht-verschriebene Arzneimittel zuzulassen.
Das Beratungs- und Abgabeterminal visavia
Damit ist es dem klagenden Frankfurter Apotheker, dem der Betrieb des
visavia-Terminals zunächst durch eine einstweilige Anordnung untersagt
worden war, ab sofort wieder möglich, das Abgabe- und Beratungsterminal
visavia einzusetzen und es vollumfänglich für nicht-verschriebene
Präparate zu nutzen. Gleichzeitig erkannte der Hessische VGH, dass dem
Apotheker durch das bisherige rechtswidrige Verbot der visavia-Nutzung
ein erheblicher Schaden für entgangenen Gewinn entstanden ist. Dieser
Schaden wird wohl Gegenstand einer weiteren Klage werden.
Rowa begrüßt diesen gerichtlichen Beschluss, der - wie schon das Urteil
des VG Mainz vom 21.11.2008 - keine grundsätzlich durchgreifenden
Bedenken bezüglich der Zulässigkeit des visavia für nicht-verschriebene
Produkte aufzeigt.
Außerdem ist es erfreulich, dass das Gericht den Nutzen des visavia für
den Verbraucher er-kennt. Wörtlich beschreibt das Gericht visavia als
ein System, das „den Kunden seiner Apo-theke nur ein zusätzliches
Angebot macht und ihnen dabei möglicherweise längere Fahrten zu einer
Notdienst habenden Apotheke erspart." Die Zulassung des Terminals biete
nach Auffassung des Gerichts auch eine Gelegenheit, dass die
Beteiligten Erfahrungen mit der Ausgabe von Arzneimitteln durch ein
visavia Terminal sammeln könnten.
Rowa Automatisierungssysteme GmbH
Udo Weller
Rowa-Straße
53539 Kelberg
http://www.rowa.de
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