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Berlin - Der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 3. Mai mit der künftigen Einstufung des Opioid-Analgetikums Tramadol befassen. Mehrere Ärzte hatten bei BfArM und Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine entsprechende Neuregelung gefordert, um Abhängigkeit und Missbrauch zu reduzieren.
Neue Auflagen? Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel diskutiert über Tramadol als BTM. Foto: APOTHEKE ADHOC
Bereits im Dezember hatte das BMG die Bundesopiumstelle (BOPST) um eine
pharmazeutisch-medizinische Beurteilung zur Unterstellung von Tramadol
unter das Betäubungsmittelrecht gebeten. Die Ergebnisse werden auf der
Sitzung des Sachverständigenausschusses beraten.
Die SPD-Gesundheitsexpertin Dr. Marlies Volkmer (SPD) hatte sich im
vergangenen August mit der Thematik an die Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gewandt. Für Tramadol bestehe kein
besonders hohes Abhängigkeitspotenzial, hieß es damals von Seiten der
AkdÄ. Einem Bericht der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge liege
das Missbrauchspotenzial bei 0,5 bis 1,0 pro 100.000 Patienten.
Tramadol ist laut Fachinformation zur Behandlung von mäßig starken bis
starken Schmerzen zugelassen. Der Wirkstoff steht in Deutschland seit
1977 zur Verfügung.
Yvette Meißner, Donnerstag, 01. April 2010, 11:58 Uhr
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