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  • 15.04.2010 - Showdown in Karlsruhe
    15.04.2010 - Showdown in Karlsruhe
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BUNDESGERICHTSHOF

Showdown in Karlsruhe

 

Berlin  -  Für den Bundesgerichtshof (BGH) ist es der ganz normale Wahnsinn, für die Apotheker ist es ein kleiner „Showdown in Karlsruhe": In Kürze beginnt vor dem BGH das Verfahren zu Apotheken-Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Es geht um Taler und preisgebundene Bonuspunkte und letztlich um die Frage, welchen Wert das Gericht der Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln zumisst.

Geld verdienen auf Rezept: Der BGH verhandelt heute 
Apotheken-Bonus-Systeme. Foto: Elke Hinkelbein

Geld verdienen auf Rezept: Der BGH verhandelt heute Apotheken-Bonus-Systeme. Foto: Elke Hinkelbein

An das Medieninteresse mit Berichterstattern aus der ganzen Republik und Kamerateams ist man beim BGH gewohnt. Heute sind allerdings mehr Vertreter der Parteien vor Ort als gewöhnlich. Kein Wunder, denn das Gericht hat sechs Verfahren zusammengelegt und für die Apotheken geht es um eine grundsätzliche Entscheidung: Dürfen Patienten mit Kassenrezepten geldwerte Vorteile erwirtschaften?

Verhandlungsbeginn ist laut Terminplan 12 Uhr im Palais, Sitzungssaal 123. Fünf der sieben Richter des Zivilsenats müssen an der Verhandlung teilnehmen. Neben dem Vorsitzenden Professor Dr. Joachim Bornkamm sind dies heute Dr. Alfred Bergmann, Dr. Wolfgang Büscher, Dr. Wolfgang Kirchhoff und Dr. Wolfgang Schaffert.

Die Verhandlung zu den Apotheken-Bonus-Systemen könnte sich hinziehen. Jede Partei darf ihre Argumente vorbringen, anschließend werden sich die Richter zur Beratung zurückziehen. Ob sie ihre Entscheidung noch heute verkünden werden, ist unklar und hängt von der Dauer des Verfahrens ab.

Der Vorsitzende entscheidet im Anschluss, ob die die Parteien noch am Abend über das Urteil informiert werden, eine öffentliche Erklärung des Gerichts folgt dann meist am nächsten Tag. Der BGH kann aber auch einen Verkündungstermin ansetzen und sich bis dahin in Schweigen hüllen. „Der Senat ist für alle Überraschungen gut", meinte eine BGH-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die schriftliche Urteilsbegründung folgt meist erst einige Monate nach dem Verhandlungstermin.

Alexander Müller, Donnerstag, 15. April 2010, 11:56 Uhr


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