Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Jetzt ist es amtlich: Der Bundesgerichtshof wird seine Entscheidung in Sachen Apotheken-Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel am 17. August bekannt geben. Dieses Datum hatte der Vorsitzende Professor Dr. Joachim Bornkamm schon in der gestrigen Verhandlung anvisiert. Der Erste Zivilsenat bestätigte den Termin soeben.
Termin steht: Der Bundesgerichtshof wird am 17. August in Sachen Rx-Boni entscheiden. Foto: Elke Hinkelbein
Bis dahin müssen die BGH-Richter Kontakt zu den Kollegen des
Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel aufnehmen und anfragen, ob sie bei
ihrer Rechtsprechung im Fall der niederländischen Versandapotheke
DocMorris bleiben. Das BSG hatte im Jahr 2008 entschieden, dass sich
ausländische Versandapotheke nicht an die deutschen Preisvorschriften
halten müssen. In dem von DocMorris angestrengten Verfahren ging es um
den Anspruch der Celesio-Tochter auf den gesetzlichen Herstellerrabatt.
Bezogen auf die aktuellen Verfahren beim BGH würde dies jedoch bedeuten,
dass erhebliche Wettbewerbsvorteile für die ausländischen
Versandapotheken entstünden. Dies könne nicht das Ziel sein, meinte
Bornkamm gestern in der Verhandlung.
Sollte das BSG bei seiner Rechtsauffassung bleiben, muss der BGH den
Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe anrufen. Diese gemeinsame
Einrichtung der deutschen Bundesgerichte soll die Einheitlichkeit der
Rechtsprechung wahren. „Niemand geht gerne zum Gemeinsamen Senat",
meinte Bornkamm. In diesem Fall ließe sich dies aber möglicherweise
nicht vermeiden.
APOTHEKE ADHOC/dpa, Freitag, 16. April 2010, 09:06 Uhr
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