Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Zum heute
verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Frage des
deutschen Verbotes von Fremdbesitz an Apotheken erklärt Pro
Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt:
„Die deutsche Generikaindustrie begrüßt das klare und eindeutige Urteil
des Europäischen Gerichtshofes, der das deutsche Verbot von Fremdbesitz
an Apotheken als europarechtskonform bewertet hat. Damit ist ein lange
schwelender Rechtsstreit höchstrichterlich entschieden. Die
Generikahersteller sehen sich in ihrer Überzeugung bestätigt, ohne Wenn
und Aber auf die inhabergeführte Apotheke zu setzen. Nur unabhängige
Apotheken bieten die unabhängige Beratung, die ihre Kunden im
Zusammenhang mit dem besonderen Gut Arzneimittel dringend benötigen.
Dieser Überzeugung sind auch die deutsche Bundesregierung und der
deutsche Bundesrat.
Das jetzt gefällte Urteil stärkt diese Unabhängigkeit der Apotheken und
dient damit auch der Arzneimittelsicherheit und dem Verbraucherschutz.
Während die Arzneimittelhersteller für die Produktqualität garantieren,
sorgen die Apotheker mit ihrer hohen Beratungskompetenz für die
Einsatzqualität. Nur wenn beide zusammen kommen, kann eine
Arzneimitteltherapie zu einem optimalen Ergebnis führen.
Die 16 Mitgliedsunternehmen von Pro Generika sind die
Haupthandelspartner der Apotheken. Mit 48,4 Prozent ist fast jedes
zweite in den Apotheken zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen
abgegebene Arzneimittel ein Produkt dieser Hersteller.
Pro Generika e.V.
Unter den Linden 32-34
D-10117 Berlin
Ansprechpartner:
Pressesprecher
Thomas Porstner
Tel.: (030) 81 61 60 9-40
Mail: info@progenerika.de
http://www.progenerika.de
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