Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - In Österreich sind Pick-up-Stellen verboten. Doch es gibt Ausnahmen: In einigen Orten nehmen die Gemeindeämter Rezepte entgegen und faxen sie an die nächstgelegene Apotheke. Die Medikamente liegen oft noch am selben Tag im Amt zur Abholung bereit. Während sich die Dorfbewohner über gesparte Fahrtwege freuen, ist die Österreichische Apothekerkammer von den Abgabestellen wenig begeistert.
Standesamt und Apotheke: In österreichischen Gemeindeämtern werden
Arzneimittel ausgegeben. Foto: Schützen am Gebirge
Von einer solchen kommunalen Pick-up-Stelle profitiert die
Schutzengel-Apotheke aus Donnerskirchen in der Nähe der burgenländischen
Landeshauptstadt Eisenstadt. An drei Wochentagen beliefert sie das
Gemeindeamt des Nachbarorts Schützen am Gebirge. Im Schnitt werden auf
diese Weise pro Tour 25 Rezepte eingelöst. „Die Abgabestelle ist eine
Notlösung, aber besser als nichts", sagt Apothekeninhaber Wolfgang
Bencic. Meist berät er die Patienten telefonisch. „Der persönliche
Kontakt fehlt ein wenig."
Eine Filialapotheke in Schützen würde sich laut Bencic zwar rechnen, ist
für ihn aber keine Option. Denn in Österreich ist pro Apotheke nur eine
Filialbetrieb erlaubt - und Bencic hat bereits die Abgabestelle im vier
Kilometer entfernten Purbach durch eine Offizin ersetzt.
Neben Bencic kooperieren nach Schätzung der Österreichische
Apothekerkammer vier weitere Apotheken mit kommunalen Abgabestellen -
alle im Burgenland. Im östlichsten und kleinsten Bundesland Österreichs
kommen auf rund 280.000 Einwohner 38 Apotheken, 3 Filialen und eine
Krankenhausapotheke. Grund ist auch das österreichische
Bedarfsplanungssystem; ein Fall aus dem Burgenland, bei dem einer
Apothekerin die Eröffnung einer Apotheke verwehrt wurde, war übrigens
Auslöser eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission.
Fertig zur Abholung: Die Schutzengel-Apotheke beliefert das Gemeindeamt Schützen. Foto: Schützen am Gebirge
Verständlich, dass man bei der Apothekerkammer in Wien nur ungern über
das Thema spricht. Auch den Vergleich mit Pick-up hört man nicht gerne:
Parallelen zu kommerziellen Konzepten seien nicht vorhanden, sagt eine
Sprecherin. Der Service der Gemeindeämter sei für alle Beteiligten
unentgeltlich und frei von finanziellen Interessen. Zudem seien die
burgenländischen Abgabestellen historisch bedingte Sonderfälle: Die
Kammer habe sie in den 1960er Jahren genehmigt, um die Versorgung der
Bevölkerung sicherzustellen. Damals habe es nur wenige Apotheken und
dispensierende Ärzte gegeben.
Heute allerdings würden die Abgabestellen in den Gemeindeämtern nicht
mehr genehmigt, zumal auch Rezeptsammelstellen verboten sind: „Bedingung
für die Medikamentenabgabe ist der direkte Kontakt zu den Patienten",
so die Sprecherin. Die burgenländischen Ausnahmen nimmt die Kammer daher
nun genauer unter die Lupe. Vor wenigen Tagen erkundigte sie sich bei
allen Apotheken des Burgenlandes nach angebotenen Zustelldiensten.
Janina Rauers, Dienstag, 13. April 2010, 17:49 Uhr
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