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hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Der
weltgrößte Pharmakonzern Pfizer musste im Streit um die
Festbetragsfestsetzung für seinen Cholesterinsenker Lipitor
(Atorvastatin) erneut einen Rückschlag hinnehmen. Das
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) kam zu der Überzeugung,
dass die Einordnung des Arzneimittels in die Festbetragsgruppe der
Statine durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Jahr 2004
rechtmäßig war.
Gegen die Einordnung von Atorvastatin in die Festbetragsgruppe hatte
Pfizer mit der Begründung geklagt, Sortis nehme eine Sonderstellung im
Vergleich zu den übrigen Statinen ein. Zudem hatte der Konzern
Schadenersatz vom G-BA verlangt. Nach dem Scheitern der Klage vor dem
Sozialgericht Berlin im Jahr 2005 war der Konzern in Berufung gegangen.
Nun ist eine Revision zum Bundessozialgericht möglich. Ob sie in
Anspruch genommen wird, will der Konzern nach Angaben eines Sprechers
entscheiden, sobald die Begründung des LSG vorliegt.
Pfizer hatte sich nach der Festbetragsgruppenbildung durch den G-BA
dazu entschlossen, den Abgabepreis von Sortis nicht auf den Festbetrag
abzusenken. Patienten müssen den Differenzbetrag deshalb selbst
bezahlen. Der zuvor erhebliche Anteil von Sortis an verordneten und
verkauften Statinen sei nach der Festbetragsgruppenbildung deutlich
zurückgegangen, teilte der G-BA mit.
APOTHEKE ADHOC, Freitag, 05. März 2010, 13:36 Uhr
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