Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Koblenz/Kelberg - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz sieht in einem am 31.07.2009 veröffentlichten Urteil einen Verstoß des Beratungs- und Abgabeterminals visavia gegen das „Leitbild vom Apotheker in seiner Apotheke". Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde allerdings zugelassen, da hier grundsätzliche Entscheidungen notwendig sind.
Das Beratungs- und Abgabeterminal visavia
Die Entscheidung des OVG ist für Rowa und für die Apotheker, die ein
Beratungs- und Abgabeterminal visavia betreiben, eine Enttäuschung, da
das dort vertretene Bild des Apothekers nicht nur unzeitgemäß, sondern
auch innovationsfeindlich ist. Auch beschränkt dieses Urteil die
Effizienz der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Vor dem
Hintergrund der gesetzlichen Zulässigkeit des Versandhandels mit
Arzneimitteln und der Billigung von Pick-up-Stellen durch die Gerichte
ist nicht verständlich, weshalb das technisch ausgereifte und im Markt
mittlerweile erfolgreich etablierte System visavia nicht zulässig sein
sollte. Auch im Hinblick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz,
das diesen Rechtsstreit noch vollkommen anders und mit fundierter
Begründung zugunsten der Zulässigkeit des Beratungs- und
Abgabeterminals visavia beurteilte, kann dieses Urteil niemand
überzeugen.
Gegen das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz hat der betreffende Apotheker
bereits Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt, um
die Sache dort endgültig zu klären. Darüber hinaus ist obergerichtlich
zuvor durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen einstweilen die
Zulässigkeit für die Abgabe nicht-verschreibungspflichtiger
Arzneimittel erklärt worden, so dass eine endgültige Klärung der sich
widersprechenden Entscheidungen nur durch das BverwG erfolgen kann.
Für die Apotheker, die bereits ein visavia System nutzen, bleibt das
Urteil vorerst ohne Auswirkungen. Auch dem klagenden Apotheker ist
bislang der Weiterbetrieb des visavia-Systems nicht verboten. Bis zu
einer höchstrichterlichen Entscheidung werden die Terminals, die sowohl
von Apothekern als auch von Apotheken-Kunden und Patienten hinsichtlich
der erweiterten Versorgung mit Arzneimitteln besonders geschätzt
werden, weiter betrieben. Rowa ist davon überzeugt, dass das Beratungs-
und Abgabeterminal visavia mit seinen Beratungsmöglichkeiten sämtlichen
Anforderungen an eine ausreichende Beratung entspricht.
Rowa Automatisierungssysteme GmbH
Udo Weller
Rowa-Straße
53539 Kelberg
http://www.rowa.de
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