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  • 25.02.2010 - Omep darf doch akut heißen
    25.02.2010 - Omep darf doch akut heißen
    MARKT – OLG MüNCHEN Berlin - Der Generikahersteller Hexal darf die rezeptfreie Variante seines Protonenpumpenhemmers Omeprazol doch mit dem Namensbeisatz „akut" vermark...

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ApoRisk® Branchennews:


OLG MüNCHEN

Omep darf doch akut heißen

 

Berlin  -  Der Generikahersteller Hexal darf die rezeptfreie Variante seines Protonenpumpenhemmers Omeprazol doch mit dem Namensbeisatz „akut" vermarkten. Das entschied das Oberlandesgericht München heute nach mündlicher Verhandlung. Der Ausdruck „akut" beziehe sich auf das Krankheitsbild und nicht auf die Wirkungsweise des Medikaments, so die Richter. Somit sei der Name „Omep akut" gerechtfertigt.

Name gerettet: Laut OLG München darf Hexal weiterhin

Name gerettet: Laut OLG München darf Hexal weiterhin "Omep akut" vermarkten. Foto: APOTHEKE ADHOC

In der Vorinstanz hatte das LG München I dem Generikahersteller die Bezeichnung noch verboten. Sie sei irreführend, da der Patient schnelle Abhilfe erwarte, das Medikament aber mit erheblicher Zeitverzögerung wirke. In den Augen des OLG kann der Kunde davon ausgehen, dass das Medikament in angemessener Zeit wirke. Das sei gegeben. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

(APOTHEKE ADHOC) Alexander Müller, Donnerstag, 25. Februar 2010, 14:58 Uhr

 

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