Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Schüler,
die nicht gegen Masern geimpft sind, können vom Unterricht
ausgeschlossen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht
entschieden. Geklagt hatte ein Vater, der seine Kinder bewusst nicht
impfen lässt. Als mehrere ihrer Mitschüler an einer Waldorfschule im
Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf die Masern bekamen, schloss das
Gesundheitsamt alle nicht geimpften Kinder vom Unterricht aus.
Das Gericht gab der Behörde Recht. Die Kinder könnten bei einer
Erkrankung Mitschüler anstecken, bevor sie selbst sichtbare Symptome
zeigen, hieß es zur Begründung. Ihr Interesse am Schulbesuch müsse
angesichts der Ansteckungsgefahr der mitunter sogar tödlich
verlaufenden Krankheit zurücktreten. Gegen den Beschluss ist Beschwerde
an das Oberverwaltungsgericht zulässig.
dpa, Samstag, 20. Februar 2010, 12:00 Uhr
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.