Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Kurz
vor dem Start der Rabattverträge von Spectrum K am 1. März hat das
BKK-Gemeinschaftsunternehmen den Apotheken per Fax Instruktionen zur
Umsetzung geschickt. Demnach sollen die Apotheker die Rabattpartner
wenn möglich in der Reihenfolge ihrer Wirtschaftlichkeit abgeben. Für
die Apotheken bedeutet das zusätzlichen Aufwand.
Zwar unterstreicht Spectrum K in dem Schreiben den Vorteil der eigenen
Ausschreibung: Bei vier Vertragspartnern sei die Versorgungsicherheit
gewährleistet, auch könnten die Patienten gemeinsam mit Arzt und
Apotheke zwischen den vier Rabattpartner auswählen. Dennoch bestehen
laut Schreiben „ökonomische Unterschiede" zwischen den erfolgreichen
Bietern.
Und die sollen von den Apothekern berücksichtigt werden: Wegen des
Wirtschaftlichkeitsgebots gemäß Sozialgesetzbuch „müssen alle
Leistungen wirtschaftlich sein", mahnt Spectrum K. Daran hätten sich
Krankenkassen, Ärzte, Apotheker und Versicherte gleichermaßen zu
halten. „Wir dürfen Sie daher bitten, vorrangig das rabattierte
Arzneimittel abzugeben, welches von dem wirtschaftlichsten
Rabattvertragspartner angeboten wird."
Im Anhang informiert Spectrum K über das Abschneiden der Rabattpartner
bei den 78 vergebenen Wirkstoffen. „Die Reihenfolge der Auflistung 1-4
je Fachlos gibt die Rangfolge ihrer Wirtschaftlichkeit wieder. Ziel ist
es, die Arzneimittel in dieser Reihenfolge zu priorisieren", heißt es
zur Erklärung.
Spectrum K sucht den Kompromiss: Mit dem eigenen Modell hofften die 81
zusammengeschlossenen Krankenkassen, „die wirtschaftliche
Arzneimittelversorgung mit einer pharmazeutisch sinnvollen
Auswahlmöglichkeit optimal verbinden zu können".
Für die Apotheken würde das zusätzlichen Aufwand bedeuten. Schließlich
ist nicht zu erwarten, dass die Reihenfolge der Rabattpartner in der
Software abgebildet wird. Also hilft nur der Blick in die dreiseitige
Liste von Spectrum K. Verpflichtend ist die Vorgabe von Spectrum K
allerdings nicht. Laut Rahmenvertrag müssen sich die Apotheken nur an
den Rabattvertrag halten.
Ein Ranking der Rabattpartner hatte Spectrum K ursprünglich bereits in
der Ausschreibung vorgesehen. Demnach wären die Apotheken zur
Einhaltung der Reihenfolge sogar verpflichtet gewesen. Die Klausel
wurde aber nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Essen
zur Ausschreibung der DAK wieder gestrichen. Zuschläge an mehrere
gleichberechtigte Hersteller sind nach dem LSG-Urteil erlaubt. Ganz
fallengelassen hat man die Idee bei Spectrum K aber offenbar nicht.
(APOTHEKE ADHOC) Alexander Müller, Dienstag, 23. Februar 2010, 19:48 Uhr
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