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  • 01.04.2010 - Leitlinie: Inhalatoren nicht austauschen
    01.04.2010 - Leitlinie: Inhalatoren nicht austauschen
    APOTHEKENPRAXIS – ASTHMA Berlin - Zu Wirkstoffen in der neuen AOK-Rabattrunde zählen auch die inhalativ anzuwendenden Beta-2-Sympathomimetika Formoterol und Salbutam...

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ASTHMA

Leitlinie: Inhalatoren nicht austauschen

 

Berlin  -  Zu Wirkstoffen in der neuen AOK-Rabattrunde zählen auch die inhalativ anzuwendenden Beta-2-Sympathomimetika Formoterol und Salbutamol sowie das Glucocorticoid Beclometason. Apotheker werden ab April deshalb häufiger in die Situation geraten, dass sie verordnete Asthmapräparate gegen rabattierte Arzneimittel austauschen müssen. Bei pharmazeutischen Bedenken können sie sich auf die nationale Versorgungsleitlinie (NVL) Asthma berufen.

Aut idem nutzen: Die nationale Versorgungsleitlinie Asthma 
empfiehlt, Inhalationssysteme nicht auszutauschen. Foto: APOTHEKE ADHOC

Aut idem nutzen: Die nationale Versorgungsleitlinie Asthma empfiehlt, Inhalationssysteme nicht auszutauschen. Foto: APOTHEKE ADHOC

Die Leitlinie empfiehlt, dass der Arzt über das Inhalationssystem entscheidet und „aut idem" ankreuzt, wenn er keine Änderungen durch den Apotheker wünscht. Fehlt das Kreuz, soll die Abgabe laut Empfehlung nicht ohne „eine Rücksprache des Apothekers mit dem Arzt erfolgen".

Inhalativa zählten zu den kritischen Applikationsformen, da die eingesetzten Systeme, wie Dosieraerosole und Pulverinhalatoren, sich zum Teil erheblich in ihrer Anwendung unterscheiden, schreiben die Autoren in ihrer Begründung zur Empfehlung: „Der Austausch eines rabattbegünstigten Inhalationssystems mit abweichender Inhalationstechnik vom Vorgängerpräparat kann problematisch sein und sowohl den Therapieerfolg als auch die Arzneimittelsicherheit gefährden und zu einer schlechteren Adhärenz führen", heißt es weiter.

Die Autoren weisen darauf hin, dass der Apotheker von seiner Substitutionspflicht abweichen kann. Pharmazeutische Bedenken bestehen demnach, wenn durch den Präparateaustausch trotz zusätzlicher Beratung des Patienten der Therapieerfolg oder die Arzneimittelsicherheit gefährdet ist. Von ihrer Freiheit des Substitutionsausschlusses sollen laut Leitlinie „sowohl Ärzte als auch Apotheker" Gebrauch machen.

NVLs gibt es bislang für die Behandlung von Patienten mit Asthma, unipolaren Depressionen, Typ-2-Diabetes und koronarer Herzkrankheit. Versorgungsleitlinien sollen Ärzten dabei helfen, evidenzbasierte Therapie-Entscheidungen zu treffen. Sie werden gemeinsam von der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften entwickelt.

Désirée Kietzmann, Mittwoch, 31. März 2010, 18:29 Uhr


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