Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Arzneimittelhersteller
dürfen die Kosten für Unterhaltungs- und Freizeitangebote für Ärzte,
die an wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, nicht
mehr übernehmen. Dies schreibt der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle
für die Arzneimittel-Industrie" (FSA) mit seiner Neuauflage des Kodex
für Fachkreise vor. Darüber hinaus werden auch die Vorgaben für
Anwendungsbeobachtungen verschärft.
Nach der neuen Kodex-Version müssen die Hersteller Ort, Zeit, Ziel und
Beobachtungsplan der Anwendungsbeobachtungen angeben. Außerdem sind der
Kassenärztlichen Vereinigung, dem GKV-Spitzenverband und den
Krankenkassen die beteiligten Ärzte namentlich mitzuteilen. Mit den
Änderungen wurde der Kodex an die Vorgaben der 15. AMG-Novelle
angeglichen.
Dem FSA gehören eigenen Angaben zufolge 68 pharmazeutische Unternehmen
an, weitere 24 haben sich den beiden Kodizes unterworfen - neben den
Richtlinien für Fachkreise gibt es Vorschriften zur Zusammenarbeit mit
Patientenorganisationen. Der FSA geht auch gegen Kodex-Verstöße von
Unternehmen vor, die sich nicht zu den FSA-Regeln bekannt haben.
APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 31. März 2010, 17:10 Uhr
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