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  • 19.05.2009 - Europäischer Gerichtshof (EuGH) entschied heute: Fremd- und Mehrbesitzverbot für deutsche Apotheken bleibt bestehen.
    19.05.2009 - Europäischer Gerichtshof (EuGH) entschied heute: Fremd- und Mehrbesitzverbot für deutsche Apotheken bleibt bestehen.
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute entschieden: das Fremd- und Mehrbesitzverbot für deutsche Apotheken bleibt erhalten.

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennews:

EuGH will Wettbewerb

Europäischer Gerichtshof (EuGH) entschied heute: Fremd- und Mehrbesitzverbot für deutsche Apotheken bleibt bestehen.

 

Hamburg  -  Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute entschieden: das Fremd- und Mehrbesitzverbot für deutsche Apotheken bleibt erhalten. Das ist der vorläufige Höhepunkt einer jahrelangen Debatte, die von Beteiligten aus Politik, den Verbänden und den Unternehmen mit harten Bandagen geführt wurde. Damit wird Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel DocMorris, easy Apotheke und Co, die Möglichkeit genommen, eigene Apotheken zu eröffnen und den Apotheker zum Angestellten zu degradieren. Im Sinne des Schlussantrages vom Generalanwalt des EuGH, Yves Bot, ist der Aufbau solcher Apotheken-Ketten nun untersagt. Peter Menk, Geschäftsführer der PARTNER APOTHEKEN, zeigt sich über das Urteil erfreut. Er sagt: „Zu meinem 40. Geburtstag hat mir der EuGH den Glauben an die Vernunft auch in die Europäische Rechtssprechung zurückgeschenkt." Das Votum des Gerichtes kommt nicht mehr überraschend, auch wenn die vermutliche Befangenheit des Generalanwaltes, Yves Bot, Anlass zur Sorge über ein abweichendes Ur-teil in letzter Minute gegeben hat. Somit bleibt der Apothekenmarkt in Deutschland weiter im Sinne der Versorgung reglementiert und die Rolle der hochwertigen und inhabergeführten Einzelapotheke, die zusammen im selbstständigen Verbund gegen die Interessen von Apothekenketten kämpfen, wird bestätigt.

Dennoch: einen generellen Anlass zur Entspannung auf dem Apothekenmarkt sieht Peter Menk indes nicht. „Am Ende ist es aus meiner Sicht nicht ausschlaggebend, was der EuGH entscheidet", so Menk. Das deutsche Fremd- und Mehrbesitzverbot determiniere lediglich die Rechtsform der Apotheke und die Möglichkeit, Gewinne abzuschöpfen. Trotz des Verbotes von Fremd- und Mehrbesitz wird der Wettbewerbsdruck steigen. Denn kettenähnliche Strukturen und Franchise-Konzepte sind schon heute in der Etablierungsphase, und der Aufbau von Franchise-Systemen führe zu einer kettenähnlichen Wettbewerbsstruktur. Menk: „Letztlich entscheidet nur, wer den Zugriff auf die Standorte hat." DocMorris, easy Apotheke und andere seien in ständiger Zusammenarbeit mit Projektentwicklern und Immobilieneigentümern. Wenn ein Franchise-Betreiber erst die Filetstücke unter den Apothekenflächen besäße, dann ist das eben auch der Einstieg in die De-facto-Kette. Menk: „Hier gilt es aus meiner Sicht gegenzusteuern und den freien Individual-Apotheken Konzepte anzubieten, um im Wettbewerb mit den Franchisern, aber auch mit der starken Apotheke von nebenan mithalten zu können."

Die Zukunft wird Kooperationen gehören. Gemeinsam können die Teil-nehmer mehr bieten, die Kosten für gemeinsame Konzepte und Leistungen können auf alle umgelegt werden. Kooperationen mit hoher Flächenabdeckung können die regionale Versorgung übernehmen und sind ein interessanter Partner für die Kassen. Ein Verbund wie die PARTNER APOTHEKEN schafft dazu die bestmögliche Lösung. Menk: „Eine starke Gruppe kann mehr als der Einzelne. Wir haben heute bereits fast 200 Apotheken in unserem Verbund. Diese Flächendeckung müsste eine Kette erstmal erreichen."

PAN Partner Apotheken Netzwerk GmbH
Geschäftsführer
Peter Menk
Alsterkamp 35
20149 Hamburg
Tel.: 0 40 / 469 66 477
Fax: 0 40 / 469 66 478
http://www.partner-apotheken.de

(apotheke adhoc)

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