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  • 14.04.2010 - DocMorris: Verzicht auf Millionen?
    14.04.2010 - DocMorris: Verzicht auf Millionen?
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VERSANDAPOTHEKEN

DocMorris: Verzicht auf Millionen?

 

Berlin  -  DocMorris will in Sachen Herstellerrabatt endlich klare Verhältnisse schaffen: Mit dem nochmaligen Beitritt zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung erhebt die niederländische Versandapotheke ab sofort Anspruch auf Rückerstattung der Abschläge. Was mit den noch offenen Forderungen aus früheren Jahren geschieht, ist derzeit noch offen. „Derzeit geht es um den Februar", bestätigte ein Celesio-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Rahmenvertrag beigetreten: DocMorris erhebt Anspruch auf den 
Herstellerrabatt. Foto: Elke Hinkelbein

Rahmenvertrag beigetreten: DocMorris erhebt Anspruch auf den Herstellerrabatt. Foto: Elke Hinkelbein

DocMorris hat Anfang März wieder bei Pharmafirmen angeklopft, die bislang keine Rückerstattung für ihre Produkte geleistet hatten. Am 14. Januar hatte die niederländische Versandapotheke ihren Beitritt zu der seit Jahresbeginn geltenden Neufassung des Rahmenvertrags erklärt - mit Wirkung zum 1. Februar. Die Rückforderungen beziehen sich auf die seitdem von den Krankenkassen abgezogenen Beträge.

Die Celesio-Tochter kämpft schon seit Jahren um die Rückerstattung der Herstellerrabatte. Doch das Bundessozialgericht (BSG) hatte in zwei Verfahren gegen die Versandapotheke entschieden. DocMorris habe keinen Anspruch, solange sich die Versandapotheke nicht als Partner des Rahmenvertrags an die deutsche Preisverordnung halte, so der Tenor des BSG.

Deshalb hatte DocMorris bereits im November 2008 den Beitritt zum Rahmenvertrag erklärt. GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) hatten sich anschließend auf die Bedingungen für ausländische Versandapotheken geeinigt und - auch auf Druck des Bundesgesundheitsministeriums - einen entsprechenden Passus eingefügt. Demnach müssen sich auch DocMorris & Co an die deutschen Vorschriften halten und insbesondere Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und Heilmittelwerbegesetz beachten.

Ob DocMorris jetzt tatsächlich eine Rückerstattung der Herstellerrabatte einfordern kann, darüber herrscht noch keine endgültige Klarheit. Beim GKV-Spitzenverband sieht man das so: „Der Rahmenvertrag regelt das Binnenverhältnis von Krankenkasse und Apotheke. Damit ist nicht automatisch das Verhältnis zu den Herstellern geklärt", sagte eine Sprecherin auf Nachfrage.

Es ist aber anzunehmen, dass die Pharmaunternehmen DocMorris künftig als Partner akzeptieren, wenn befürchtete Rückforderungen tatsächlich entfallen sollten. Über deren Höhe wollte der Konzern keine Angaben machen. 2008 hatte DocMorris Forderungen von knapp 3 Millionen Euro ausgewiesen, 2007 waren es 1,5 Millionen Euro gewesen. 2006 hatte die niederländische Versandapotheke 4,3 Millionen Euro an offenen Herstellerrabatten, 2005 sogar 8,4 Millionen Euro. Mit dem Großteil der Außenstände hatte das Management nicht mehr gerechnet.

Für die Versandapotheke, die laut Celesio „nachhaltig auf Erfolgskurs" ist und im vergangenen Jahr ohne Werbeausgaben bei „Plusminusnull" gelandet wäre, könnte eine Einigung mit den Herstellern einen Neuanfang bedeuten. Entscheidend wird die Frage sein, zu welchem Urteil der Bundesgerichtshof morgen in Sachen Rx-Boni kommt.

Alexander Müller, Mittwoch, 14. April 2010, 13:06 Uhr


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