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Karlsruhe - Nach ihrer
Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht wollen
Contergan-Geschädigte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg anrufen. Sie fordern höhere Rentenzahlungen.
Das Verfassungsgericht hatte die Beschwerde der Opfer nach Angaben des
Vereins Contergan-Netzwerk (Ostfildern bei Stuttgart) vom Freitag nicht
zur Entscheidung angenommen. Nach Überzeugung der Karlsruher Richter
sind Fristen verjährt, zum anderen wurde der Rechtsweg in Deutschland
nicht in dem geforderten Maß ausgenutzt. Zudem sei die Beschwerde nicht
hinreichend begründet worden, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.
dpa, Samstag, 20. März 2010, 12:25 Uhr
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