Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Weil
das Labor unsauber, die Fachliteratur veraltet und verschiedene
Arzneimittel bereits das Verfallsdatum überschritten hatten, muss ein
Apotheker eine Geldstrafe von insgesamt 2200 Euro zahlen. Davon
entfielen 1500 Euro auf einen Verstoß gegen die Berufsordnung.
Ein Pharmazierat hatte bei der zuvor angekündigten Apothekenrevision
festgestellt, dass „der gesamte rückräumige Bereich einen sehr
unordentlichen Eindruck" gemacht habe. Die Anforderungen der
Apothekenbetriebsordnung seien nicht erfüllt gewesen.
APOTHEKE ADHOC, Freitag, 19. März 2010, 10:17 Uhr
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