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Berlin - Das Thema patientenindividuelle Verblisterung gewinnt zunehmend an Präsenz. Während industrielle Verblisterer wie Kohl oder Avidiamed versuchen, sich im Zentrum der Verträge mit Krankenkassen zu platzieren, müssen Apotheken die Serviceleistung bislang aus der eigenen Tasche bezahlen. Das soll sich nun ändern: Bereits im Oktober haben mehrere Blisterzentren in Frankfurt Airport Center den Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) gegründet. Der Verband soll die Interessen der Herstellungsbetriebe, ihrer Kunden sowie Lieferanten gegenüber Politik, Kassen und Behörden vertreten.
Einheitliche Standards: Ein neuer Verband vertritt die Interessen der Blisterzentren. Foto: Elke Hinkelbein
Mitglieder des in Berlin angesiedelten Verbands sind derzeit die Firmen
Cogipharm (Ottweiler), die Deutsche Blistergesellschaft (Baden-Baden),
die Kölsche Blister (Köln), Multidos (Hamburg), mycare Homeservice
(Wittenberg), Sanipharma (Ottobrunn) sowie Schwabenblister
(Ostfildern). Vorstandsvorsitzender ist Hans-Werner Holdermann
(Deutsche Blister), Stellvertreter sind Christian Buse (mycare), Manuel
Meissner (Cogipharm) und Richard Kofler (Sanipharma).
„Der Verband wird zur Fortentwicklung eines leistungsstarken
Gesundheitswesens beitragen, indem er sich für eine zweckmäßige,
bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Patienten mit
qualitativ hochwertigen pharmazeutischen Blistern zu
marktwirtschaftlichen Bedingungen einsetzt", kündigte Holdermann an.
Neben Erstattungsregelungen will der BPAV „bundesweit einheitliche,
angemessene Qualitätsstandards" durchsetzen; ein Hintergrund dafür
könnten die ungleichen Auflagen für Apotheken und Blisterzentren sein.
Pharmahersteller sollen bei der Lieferung von Stabilitätsdaten und
Schüttware unterstützt werden. Man werde dafür sorgen, dass die
Verblisterung die arzneimittelrechtliche Grauzone verlasse, so
Holdermann.
Ordentliches Mitglied werden können beim BPAV alle Blisterzentren mit
Herstellungserlaubnis. Apotheken, die mit einem eigenen Automaten
verblistern, können als Fördermitglied beitreten, müssen aber nach
einem Jahr die Herstellungserlaubnis vorlegen.
apotheke adhoc, Montag, 15. Februar 2010, 09:47 Uhr
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