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Dessau-Roßlau - Wer
betrunken einen Verkehrsunfall verursacht und sich verletzt, kann an
den Kosten für die ärztliche Behandlung beteiligt werden. Dies kann
eine Krankenkasse verlangen und ebenso das Krankengeld kürzen,
entschied das Sozialgericht Dessau-Roßlau.
In dem Fall war ein volltrunkener Mann, der auch Cannabis geraucht
hatte, mit seinem Auto verunglückt. Die Behandlungskosten und das
Krankengeld beliefen sich auf 10.000 Euro. Nach einer Verurteilung
wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs forderte die
Krankenkasse 20 Prozent der Kosten zurück. Der Unfallfahrer klagte
dagegen, scheiterte aber vor dem Sozialgericht.
dpa, Freitag, 05. März 2010, 11:26 Uhr
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