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Berlin - Seit Anfang März gilt der neue Vertrag zur Hilfsmittelversorgung, den die Barmer GEK und die Techniker Krankenkasse (TK) mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen haben. Schon vor Inkrafttreten gab es Proteste aus den Reihen der Apotheker. Jetzt sind die Kassen bemüht, die Wogen zu glätten und ihre Partner ins Boot zu holen. Bis Anfang März hat der DAV eigenen Angaben zufolge alleine online 7500 Anmeldungen erfasst.
"Kein Diktat": Barmer GEK und TK werben für ihren Hilfsmittelvertrag.
Foto: Elke Hinkelbein
Für Irritationen hatte die Klausel gesorgt, wonach nur Mitglieder eines
Landesapothekerverbandes beitrittsberechtigt sind. Die Kassen stellten
jetzt klar: „Der Vertrag ist grundsätzlich mit dem DAV geschlossen
worden. Unabhängig davon können aber auch andere Apotheken beitreten",
sagte TK- Verhandlungsführer, Klaus Vick, gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Kritik haben sich die Kassen zudem wegen des verpflichtenden
Qualitätsmanagementsystems (QMS) eingehandelt. Um den Apotheken entgegen
zu kommen, habe man bewusst lange Fristen gewählt, sagte Vick.
Innerhalb von drei Jahren nach Vertragsbeitritt müssen die Apotheken mit
der Zertifizierung beginnen, erst nach fünf Jahren muss sie
abgeschlossen sein. Auch Ausnahmen sind nicht ausgeschlossen: „Ob wir
das mit der Zertifizierung so knallhart durchziehen müssen, wenn eine
Apotheke nur Milchpumpen verleiht, überlegen wir noch", so Vick.
Akzeptiert würden zudem nicht nur Zertifikate nach DIN EN ISO, sondern
auch Testate der Apothekerkammern.
Auch den Vorwurf, dass der Vertrag wegen der anfallenden Gebühren für
Kostenvoranschläge und Versorgungsanzeigen nicht attraktiv sei, weisen
die Kassen zurück: „Für alle Hilfsmittel, für die ein Vertragspreis
vereinbart wurde, verzichtet die TK auf die Übersendung von
Versorgungsanzeigen", so Vick.
Für Hilfsmittel, deren Preis nicht vertraglich geregelt ist, sei zwar
ein Kostenvoranschlag einzureichen, allerdings nur, wenn bestimmte
Preisgrenzen überschritten seien. Laut Vick betreffe das maximal 2
Prozent der Produkte. Dazu zählen zum Beispiel Medikamentenvernebler.
Allerdings gebe es Alternativen, die unter der Preisgrenze lägen: „Die
Auswahl des Hilfsmittels obliegt der Apotheke. Es muss nicht immer das
Teuerste vom obersten Regal sein", so Vick.
Insgesamt schätzen die Kassen die getroffenen Vereinbarungen als fair
ein. „Der Vertrag ist alles, aber kein Diktat. Der DAV hat hart
verhandelt, und wir sind viele Kompromisse eingegangen", sagte der
TK-Sprecher. Nicht nur die Forderungen zur QMS-Zertifizierung, sondern
auch die Vertragsstrafen seien entschärft worden. „Da hatten wir ganz
andere Vorstellungen", so Vick.
Die genau Zahl der beigetretenen Apotheken lässt sich laut DAV zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bestimmen. Zunächst müssten noch die
postalischen Meldungen ausgewertet werden, so ein Sprecher. Der DAV
hatte seinen Mitgliedern zwar das Online-Verfahren empfohlen. Einige
Verbände ermöglichten jedoch parallel oder sogar ausschließlich die
schriftliche Anmeldung. Mit genauen Zahlen sei daher erst Ende April zu
rechnen.
Die Kassen sollten eigentlich schon Ende März über die endgültige
Teilnehmerzahl informiert werden. Sobald diese zur Verfügung steht, will
die TK ihre Versicherten darüber informieren, welche Apotheke welche
Hilfsmittel beliefert. Hierzu soll es eine Online-Liste geben.
Anfang Februar hatten sich die Kassen mit dem DAV auf den neuen
Liefervertrag verständigt. Bis Ende Februar mussten sich die Apotheken
entscheiden, ob sie Barmer- und TK-Versicherte auch weiterhin mit
Milchpumpen, Adaptationshilfen, Inhalationshilfen und -geräten,
Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie, Krankenpflegeartikeln und
Spülsystemen beziehungsweise Blutdruckmessgeräten versorgen wollen.
Viele Apotheken kritisierten die kurze Bedenkzeit. Apotheken, die sich
bislang nicht entschieden hätten, könnten auch zu einem späteren
Zeitpunkt noch beitreten, sagte ein Sprecher der Barmer GEK gegenüber
APOTHEKE ADHOC.
Désirée Kietzmann und Alexander Müller, Montag, 29. März 2010, 13:53 Uhr
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