Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Bonn - Der BAH begrüßt
das heute (19. Mai 2009) verkündete Urteil zum Fremdbesitzverbot von
Apotheken des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), da sich der Verband
stets für das System der freiberuflich-inhabergeführten Apotheker
eingesetzt hat. Nach Auffassung des BAH besteht jetzt erst recht nicht
die Notwendigkeit, angesichts der bloßen Behauptung, die
Arzneimittelversorgung sei außerhalb von Apotheken effizienter und
kostengünstiger, das Apothekensystem zu ändern. Nur der Grundsatz der
Apothekenpflicht und die ApoBetrO gewährleisten für die dadurch
betroffenen Arzneimittel ein hohes Sicherheitsniveau bei der Abgabe von
Arzneimitteln. Daher fordert der BAH auch weiterhin für nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel die Beibehaltung der
grundsätzlichen Apothekenpflicht mit den bisherigen
Ausnahmemöglichkeiten und der in der ApoBetrO geregelten Anforderungen
an den Betrieb und die Einrichtung von Apotheken.
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Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) repräsentiert
rund 450 Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen Herstellung und
Vertrieb von rezeptpflichtigen wie rezeptfreien Arzneimitteln sowie
Dienst- und Serviceleister rund um das Arzneimittel. Der BAH ist damit
mit Abstand der mitgliederstärkste Verband der Arzneimittelindustrie in
der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedsunternehmen des BAH
beschäftigen in Deutschland über 80.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.
Ubierstr. 71-73
53173 Bonn
E-Mail: bah@bah-bonn.de
Ansprechpartner:
Heinz-Gert Schmickler
Telefon: (0228) 95745-22
Fax: (0228) 95745-90
Mail: schmickler@bah-bonn.de
http://www.bah-bonn.de
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