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Berlin - Großpackungen
von Analgetika werden nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums
(BMG) auch künftig ohne Rezept erhältlich sein. Der Entwurf zur 9.
Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)
sieht jedenfalls keine Unterstellung unter die Rezeptpflicht von
Großpackungen vor.
Im Vorfeld hatte der Sachverständigenausschuss für
Verschreibungspflicht gefordert, dass bestimmte Analgetika nur noch in
Kleinpackungen ohne Rezept abgegeben werden dürfen. Im Fall von
Acetylsalicylsäure (ASS) sollte die Höchstmenge auf zehn Gramm
Wirkstoff beschränkt werden - das entspricht 20 Tabletten à 500
Milligramm Wirkstoff. Für Ibuprofen war eine Obergrenze von acht Gramm
vorgesehen. Schließlich gebe es auch bei Paracetamol eine Höchstgrenze,
so die Begründung. Doch das BMG folgte dieser Argumentation nicht. Dem
Vernehmen nach sah es die Kriterien für eine Rezeptpflicht nicht
erfüllt.
Endgültig ist die Entscheidung aber noch nicht. Die betroffenen
Verbände können zu dem von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler
(FDP) und Verbraucherschutzministern Ilse Aigner (CSU) gezeichneten
Entwurf noch bis zum 9. April ihre Stellungnahme abgeben. Die neue AMVV
soll zum 1. August in Kraft treten.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 16. März 2010, 17:23 Uhr
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