Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Das
Bundesverfassungsgericht hat die Klage des HNO-Arztes Dr. Ulrich
Brander aus Baden-Württemberg gegen den Gesundheitsfonds abgelehnt. Die
Klage wurde abgewiesen, weil der Mediziner durch die Vorschriften des
Fonds nicht unmittelbar selbst betroffen sei.
Der Praxisverbund Medi hatte die Klage des Mediziners unterstützt. Nach
Angaben des Verbunds fließen etwa 1,7 Milliarden Euro von den
Gesundheitsfonds-Beiträgen aus Baden-Württemberg in andere Bundesländer
ab. Seit der Honorarreform verzeichneten einzelne Praxen Umsatzeinbußen
zwischen 30 und 50 Prozent.
Nun müsse politisch geklärt werden, „ob es richtig ist, dass in einem
Geberland am Ende die ärztliche Versorgung zusammenbricht und die
Versicherten für ihre Beitragsgelder weniger bekommen als in den
Nehmerländern", forderte der Medi-Vorsitzende Dr. Werner Baumgärtner.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 18. März 2010, 10:39 Uhr
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