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  • 18.03.2010 - Arztklage gegen Fonds unzulässig
    18.03.2010 - Arztklage gegen Fonds unzulässig
    PANORAMA – BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage des HNO-Arztes Dr. Ulrich Brander aus Baden-Württemberg gegen den Gesundheitsfonds...

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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Arztklage gegen Fonds unzulässig

 

Berlin  -  Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage des HNO-Arztes Dr. Ulrich Brander aus Baden-Württemberg gegen den Gesundheitsfonds abgelehnt. Die Klage wurde abgewiesen, weil der Mediziner durch die Vorschriften des Fonds nicht unmittelbar selbst betroffen sei.

Der Praxisverbund Medi hatte die Klage des Mediziners unterstützt. Nach Angaben des Verbunds fließen etwa 1,7 Milliarden Euro von den Gesundheitsfonds-Beiträgen aus Baden-Württemberg in andere Bundesländer ab. Seit der Honorarreform verzeichneten einzelne Praxen Umsatzeinbußen zwischen 30 und 50 Prozent.

Nun müsse politisch geklärt werden, „ob es richtig ist, dass in einem Geberland am Ende die ärztliche Versorgung zusammenbricht und die Versicherten für ihre Beitragsgelder weniger bekommen als in den Nehmerländern", forderte der Medi-Vorsitzende Dr. Werner Baumgärtner.

APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 18. März 2010, 10:39 Uhr


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