Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Das deutsche
Fremdbesitzverbot für Apotheken ist europarechtskonform. Mit dieser
Entscheidung sind die Richter des Europäischen Gerichtshofs dem
Schlussantrag von Generalanwalt Yves Bot gefolgt. Deutschland darf den
Besitz und die Betriebserlaubnis von Apotheken weiterhin approbierten
Apothekern vorbehalten.
Für die EU-Mitgliedstaaten bleibt es damit eine Frage des nationales
Rechts, ob Nichtapotheker und damit auch Konzerne als Apothekenbesitzer
und Betreiber zulässig sind oder nicht.
Dazu Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende der Apothekengewerkschaft
ADEXA: „Nach dem Plädoyer von Yves Bot im Dezember ist dieses Urteil
keine Überraschung. Die Auffassung der jetzigen deutschen Regierung ist
damit bestätigt worden. Doch sind vom EuGH für die Zukunft auch keine
Optionen ausgeschlossen worden. Die Apothekenleiter tun also gut daran,
wenn sie die Beratungsqualität und Arzneimittelsicherheit in den
öffentlichen, inhabergeführten Apotheken weiter verbessern - dazu
gehören insbesondere auch Investitionen ins Personal!" Wichtig ist
neben einer guten Personaldecke und motivierenden Arbeitsbedingungen
auch die Förderung und Honorierung von Fort- und Weiterbildung.
Neusetzer: „Wir setzen auf leistungsorientierte Bezahlung der
MitarbeiterInnen - und das Fortbildungsengagement ist dabei ein
wichtiger Baustein."
Nach wie vor sieht ADEXA die Gefahr, dass das flächendeckende deutsche
Apothekensystem durch „Apotheken ultralight" ausgehöhlt wird, wie sie
die Pick-up-Stellen in Drogeriemärkten darstellen. Dort können weder
die individuelle Beratung bei der Abgabe noch eine vergleichbare
Arzneimittelsicherheit sichergestellt werden, wie dies in der
Präsenzapotheke mit Gesprächen unter vier Augen, Labor, Notdienst etc.
möglich ist. Neusetzer: „Leider beteiligen sich auch einige
Apothekenleiter an dieser fatalen Tendenz, Arzneimittel ihren Charakter
als besonderes Gut zu nehmen. Wer Pick-up-Stellen in Tankstellen plant,
der setzt Medikamente auf eine Stufe mit Backwaren und Zeitungen." In
eine ähnliche Richtung gehen auch die Preisnachlässe auf
verschreibungspflichtige Arzneimitteln, wie sie die bergischen
Montanus-Apotheken praktizieren.
ADEXA
Barbara Neusetzer
Erste Vorsitzende
vorsitz@adexa-online.de
Tel.: 0 30/3 61 00 66
Fax: 0 30/36 28 49 04
http://www.adexa-online.de
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