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  • 15.04.2010 - Apotheken müssen Zuzahlung erklären
    15.04.2010 - Apotheken müssen Zuzahlung erklären
    APOTHEKENPRAXIS – BEFREIUNGSGRENZEN Berlin - Die Festbetragsanpassungen zum Monatsbeginn haben für GKV-Versicherte unangenehme Nebenwirkungen. Die Zahl zuzahlungsfreier Ar...

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ApoRisk® Branchennews:


BEFREIUNGSGRENZEN

Apotheken müssen Zuzahlung erklären

Berlin  -  Die Festbetragsanpassungen zum Monatsbeginn haben für GKV-Versicherte unangenehme Nebenwirkungen. Die Zahl zuzahlungsfreier Arzneimittel ist nach Angaben des Deutsche Apothekerverbands (DAV) auf einen neuen Tiefstwert gesunken: Von den rund 30.800 Arzneimittelpackungen mit Festbetrag sind nur noch rund 8.500 zuzahlungsbefreit, das sind 28 Prozent. Im März waren es mehr als 11.300 Packungen gewesen, also 37 Prozent.

Nicht mehr befreit: In den Apotheken müssen neue Zuzahlungsregeln 
erklärt werden. Foto: Elke Hinkelbein

Nicht mehr befreit: In den Apotheken müssen neue Zuzahlungsregeln erklärt werden. Foto: Elke Hinkelbein

Zu den Wirkstoffen, bei denen die Versicherten seit kurzem wieder in die eigene Tasche greifen müssen, gehören HCT, Metoprololsuccinat und Torasemid. Theoretisch können die Kassen die Zuzahlung bei Rabattarzneimitteln teilweise oder ganz erlassen. Doch es gibt auch andere Fälle: Für Moxonidin fallen bei 1A Pharma 5 Euro Eigenbeteiligung an. AbZ, Corax und Isis liegen unter der Zuzahlungsgrenze - dürfen aber wegen des Rabattvertrags nicht an TK-Versicherte abgegeben werden.

APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 14. April 2010, 18:44 Uhr


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