Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die
AOK Baden-Württemberg macht Ernst: In Rundschreiben droht die Kasse
Apotheken wegen vermeintlicher Nichteinhaltung der Rabattverträge mit
hohen Vertragsstrafen und sogar mit dem Ausschluss aus der Versorgung
von AOK-Versicherten. Die Vorgaben der Kasse an die Apotheken sind
radikal und machen auch vor pharmazeutischen Bedenken nicht halt.
Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC wurden seit Wochenbeginn rund 80
Prozent der Apotheken in Baden-Württemberg angeschrieben. Darin erklärt
AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann den Apotheken seine Auslegung
der Substitutionsregeln. Ein gleicher Indikationsbereich liegt demnach
vor, „wenn mindestens eine Indikation beider Arzneimittel
deckungsgleich ist." Der Begriff der identischen Packungsgröße sei im
Sinne der Normpackungsgröße der Packungsgrößenverordnung zu verstehen.
Hermann weist darauf hin, dass der Rahmenvertrag für Verstöße gegen die
Substitutionspflicht Verwarnungen sowie Vertragsstrafen bis zu 25.000
Euro vorsehe. Bei „gröblichen und wiederholten Verstößen" sei der
Ausschluss des Apothekenleiters von der Versorgung der Versicherten bis
zu einer Dauer von zwei Jahren möglich, zitiert der Kassenvertreter.
Anschließend werden die Apotheken im Schreiben über ihre persönliche
Umsetzungsquote bei den Rabattverträgen informiert. Es folgt der
Abrechnungsbetrag für substitutionspflichtige Arzneimittel ohne
Rabattvertrag sowie für Verordnungen, bei denen von der Apotheke
pharmazeutische Bedenken geltend gemacht wurden. Nach der Prüfung sind
laut AOK für die betroffenen Apotheken erhebliche Verstöße gegen die
Substitutionspflicht „evident".
Ausreden lässt Hermann nicht zu: „Vorsorglich weisen wir darauf hin,
dass die unterlassene Substitution aufgrund einer lückenhaften
Darstellung von Substitutionshinweisen in Ihrer Apothekensoftware nicht
gerechtfertigt wird." Schließlich sei der Apotheker für Auswahl und
Funktionsfähigkeit der Software selbst verantwortlich.
Bei der AOK versteht man das Schreiben offenbar als letzten Warnschuss:
Bis Ende April sollen sich die Apotheken „vollumfänglich" an die
Rabattverträge halten, ansonsten behalte sich die Kasse Vertragsstrafen
und Retaxierungen - auch für das Jahr 2009 - vor. Die AOK geht laut
Hermann aber „im Sinne eines partnerschaftlichen Verhältnisses" davon
aus, dass sich die Apotheker nach diesem Brief an die Rabattverträge
halten.
Alexander Müller, Donnerstag, 18. März 2010, 17:21 Uhr
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