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  • 19.03.2010 - Abmahnwelle gegen Apotheken
    19.03.2010 - Abmahnwelle gegen Apotheken
    APOTHEKENPRAXIS – AOK-RABATTVERTRÄGE Berlin - Die AOK Baden-Württemberg macht Ernst: In Rundschreiben droht die Kasse Apotheken wegen vermeintlicher Nichteinhaltung ...

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ApoRisk® Branchennews:


AOK-RABATTVERTRÄGE

Abmahnwelle gegen Apotheken

 

Berlin  -  Die AOK Baden-Württemberg macht Ernst: In Rundschreiben droht die Kasse Apotheken wegen vermeintlicher Nichteinhaltung der Rabattverträge mit hohen Vertragsstrafen und sogar mit dem Ausschluss aus der Versorgung von AOK-Versicherten. Die Vorgaben der Kasse an die Apotheken sind radikal und machen auch vor pharmazeutischen Bedenken nicht halt.

Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC wurden seit Wochenbeginn rund 80 Prozent der Apotheken in Baden-Württemberg angeschrieben. Darin erklärt AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann den Apotheken seine Auslegung der Substitutionsregeln. Ein gleicher Indikationsbereich liegt demnach vor, „wenn mindestens eine Indikation beider Arzneimittel deckungsgleich ist." Der Begriff der identischen Packungsgröße sei im Sinne der Normpackungsgröße der Packungsgrößenverordnung zu verstehen.

Hermann weist darauf hin, dass der Rahmenvertrag für Verstöße gegen die Substitutionspflicht Verwarnungen sowie Vertragsstrafen bis zu 25.000 Euro vorsehe. Bei „gröblichen und wiederholten Verstößen" sei der Ausschluss des Apothekenleiters von der Versorgung der Versicherten bis zu einer Dauer von zwei Jahren möglich, zitiert der Kassenvertreter.

Anschließend werden die Apotheken im Schreiben über ihre persönliche Umsetzungsquote bei den Rabattverträgen informiert. Es folgt der Abrechnungsbetrag für substitutionspflichtige Arzneimittel ohne Rabattvertrag sowie für Verordnungen, bei denen von der Apotheke pharmazeutische Bedenken geltend gemacht wurden. Nach der Prüfung sind laut AOK für die betroffenen Apotheken erhebliche Verstöße gegen die Substitutionspflicht „evident".

Ausreden lässt Hermann nicht zu: „Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die unterlassene Substitution aufgrund einer lückenhaften Darstellung von Substitutionshinweisen in Ihrer Apothekensoftware nicht gerechtfertigt wird." Schließlich sei der Apotheker für Auswahl und Funktionsfähigkeit der Software selbst verantwortlich.

Bei der AOK versteht man das Schreiben offenbar als letzten Warnschuss: Bis Ende April sollen sich die Apotheken „vollumfänglich" an die Rabattverträge halten, ansonsten behalte sich die Kasse Vertragsstrafen und Retaxierungen - auch für das Jahr 2009 - vor. Die AOK geht laut Hermann aber „im Sinne eines partnerschaftlichen Verhältnisses" davon aus, dass sich die Apotheker nach diesem Brief an die Rabattverträge halten.

Alexander Müller, Donnerstag, 18. März 2010, 17:21 Uhr


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