Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Apotheken,
die parenterale Rezepturen anfertigen, können nach und nach ihre
Zubereitungen abrechnen: Die Abdata lieferte Mitte der Woche die
Milligramm-Preise für Antibiotika, Virustatika und Schmerzmittel. Da
seit Jahresbeginn bereits drei Preisänderungsrunden verstrichen sind,
gibt es jeweils eine Liste für den 1. und 15. Januar sowie eine
Übersicht mit den seit 1. Februar geltenden Preisen.
Weiter auf die Preise für die Abrechnung warten müssen Apotheken, die
parenterale Ernährungslösungen, Injektionslösungen mit den Wirkstoffen
Deferoxamin oder Aldesleukin sowie parenterale Zubereitungen mit
fettlöslichen Vitaminen herstellen. Wann die Daten geliefert werden,
ist offen.
Wegen der kurzfristigen Einigung zwischen GKV-Spitzenverband und
Deutschem Apothekerverband (DAV) konnte die Abdata die
Milligramm-Preise eigenen Angaben zufolge nur sukzessive bereitstellen.
Seit Ende Januar sind die Daten für Zytostatika und monoklonale
Antikörper verfügbar, seit Anfang dieser Woche die Preise für
Calciumfolinatlösungen.
Désirée Kietzmann, Freitag, 12. Februar 2010, 12:14 Uhr
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Berlin - Die Geduld von Apotheken, die parenterale Rezepturen anfertigen, wird derzeit auf die Probe gestellt. Zwar hatten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) kurz vor Jahresende auf neue Vergütungsmodalitäten verständigt. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Preise stehen jedoch noch immer nicht im vollen Umfang zur Verfügung.
Warten auf Daten: Die Preise für die Abrechnung parenteraler Rezepturen stehen noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung. Foto: Elke Hinkelbein
Nach den neuen Vorgaben müssen die Apotheken die verarbeiteten Stoffe
milligrammgenau abrechnen. Wieviel Cent pro Milligramm taxiert werden
darf, soll die Apotheke aus Übersichten, die die ABDA-Tochter Abdata
erstellt, entnehmen. Aufgrund des relativ kurzen Zeitfensters konnten
die Daten jedoch nicht zum Start der neuen Hilfstaxe zur Verfügung
gestellt werden.
Die ersten Daten gingen bei den Softwarehäusern erst am 29. Januar ein:
die Milligramm-Preise für Zytostatika, monoklonale Antikörper sowie
Trägerlösungen. Anfang dieser Woche wurden die Preise für
Calciumfolinatlösungen übermittelt. Die Preise für Antibiotika,
Virustatika, Schmerzmittel sowie Stoffe für parenterale
Ernährungslösungen stehen damit noch aus. Die Abdata will die Daten
eigenen Angaben zufolge sukzessive bereitstellen. Konkrete
Terminzusagen gebe es nicht, sagte ein Sprecher des Softwareherstellers
Lauer-Fischer gegenüber apotheke adhoc.
„Theoretisch bräuchten wir alle zwei Wochen neue Daten, da diese ja
durch den Preisänderungsdienst beeinflusst werden", so der Sprecher.
Die Abdata will den Softwarehäusern eigenen Angaben zufolge ab März
routinemäßig die Preise pro Milligramm zeitlich synchron zu den
zweiwöchentlichen Preisänderungen zur Verfügung stellen.
Beim DAV schätzt man den aktuellen Zustand offenbar als unvermeidbar
ein: „Wie immer, wenn auf eine neue Abrechnungssystematik und neue
Techniken umgestellt wird, ist dies mit hohem Aufwand und auch
Anfangsschwierigkeiten verbunden", sagte ein DAV-Sprecher. Man arbeite
allerdings mit Nachdruck daran, den zytostatikaherstellenden Apotheken
die Abrechnung ihrer Leistungen für den Monat Januar zu den neuen
Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Die Kassen haben den Apotheken dafür
einen Monat mehr als üblich gewährt.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 10. Februar 2010, 09:11 Uhr
Berlin - Die Druckerschwärze der neuen Anlage 3 zur Hilfstaxe ist noch nicht getrocknet, da zeichnet sich in Berlin eine komplett neue Regelung für die Vergütung parenteraler Zubereitungen ab: Die AOK Berlin-Brandenburg will mit Apotheken Einzelverträge für Rezepturen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie schließen. Insgesamt 13 Gebietslose sind in der Hauptstadt ausgeschrieben.
Selektivvertrag statt Hilfstaxe: Die AOK Berlin-Brandenburg will Apotheken als Vertragspartner für parenterale Rezepturen. Foto: apotheke adhoc
Die auf ein Jahr befristeten Verträge sollen laut Ausschreibung am 1.
April starten. Die Angebote der Apotheken müssen bis Anfang März bei
der Kasse eingegangen sein. Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste
Preis. Bewerben können sich nur Apotheken. Sie können allerdings
Herstellungsbetriebe als Unterauftragnehmer einbinden.
Der jeweilige Ausschreibungsgewinner muss die Versorgung der in seinem
Gebietslos ambulant behandelnden Ärzte sicherstellen. Ausgenommen sind
Ärzte, die durch eine der drei Krankenhausapotheken versorgt werden,
mit denen die AOK Berlin-Brandenburg ebenfalls Verträge geschlossen hat.
Jede Apotheke kann sich allerdings nur um eines der 13 Gebietslose, die
sich im wesentlichen an den Berliner Verwaltungsbezirken orientieren,
bewerben. „Durch diese Regelung wollten wir monopolistische Strukturen
bewusst ausschließen", sagte ein Sprecher der AOK Berlin-Brandenburg
gegenüber apotheke adhoc.
Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) reagierte enttäuscht auf die
Ausschreibung: „Es ist wirklich bedauerlich, dass die erst vor wenigen
Tagen geschlossene Vereinbarung jetzt durch diese Ausschreibung wieder
torpediert und ausgehebelt wird", sagte BAV-Geschäftsführer
Friedrich-Wilhelm Wagner gegenüber apotheke adhoc. Erst kurz vor
Jahresende hatten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche
Apothekerverband (DAV) auf eine neue Hilfstaxe verständigt.
Der Verband kritisiert zudem, dass qualitative Aspekte bei der
Ausschreibung unberücksichtigt bleiben: „Wenn der niedrigstmögliche
Preis zum alles bestimmenden Auswahlkriterium wird, kann sich dies nur
zu Lasten der Versorgungsqualität auswirken", so Wagner.
Nach Angaben der Apothekerkammer Berlin stellen derzeit 29 Apotheken in
Berlin onkologische Rezepturen her. Durch die Beschränkung auf einen
Anbieter pro Los wird mehr als jede zweite Apotheke infolge der
Ausschreibung aus der Versorgung gedrängt.
Für eine Reihe von Apotheken steht laut Wagner daher zu befürchten,
dass die Herstellung parenteraler Zytostatika bei einem Wegfall der
AOK-Patienten wirtschaftlich nicht mehr zu bewerkstelligen ist. „Das
hätte auch negative Auswirkungen auf die Versorgung von Patienten
anderer Kassen."
Bislang hatte die AOK Berlin-Brandenburg die Möglichkeit von
Einzelverträgen nicht genutzt. Ihr jetziges Engagement begründet die
Kasse mit den verbesserten Ausschreibebedingungen seit der AMG-Novelle:
„Die Preisbindung für Fertigarzneimittel in parenteralen Rezepturen
wurde aufgehoben. Außerdem erstreckt sich die gesetzliche Regelung
nunmehr auf alle parenterale Rezepturen in der Onkologie", sagte der
AOK-Sprecher.
Bis Juli vergangenen Jahres hatte das Sozialgesetzbuch nur Verträge
über Zytostatika-Rezepturen erlaubt. Durch die Erweiterung sind nun
auch hochpreisige biotechnologisch hergestellte Arzneimittel wie
Antikörper eingeschlossen.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 19. Januar 2010, 15:21 Uhr
Berlin - Für Apotheken, die parenterale Rezepturen herstellen, hat das neue Jahr einige Veränderungen gebracht. Erst kurz vor Weihnachten hatten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf die neuen Vergütungsmodalitäten verständigt. Angesichts der kurzfristigen Umstellungen hatte der DAV eine Friedenspflicht vorgeschlagen - mit Erfolg, wie es scheint.
Ein Monat Schonfrist: Apotheken können im Januar hergestellte parenterale Rezepturen offenbar noch im Februar abrechnen. Foto: Elke Hinkelbein
Wie eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber APOTHEKE ADHOC
bestätigte, ist den Apotheken bei der Abrechnung im Januar
hergestellter Rezepturen ein Spielraum von einem Monat zugestanden
worden: Apotheken, die technisch noch nicht in der Lage seien, die neu
geforderten Datensätze zu übermitteln, könnten ihre Rezepturen auch
noch im Februar abrechnen. Seit 1. Januar sind die Apotheken
verpflichtet, detaillierte Informationen über die verarbeiteten
Fertigarzneimittel zu übermitteln.
Die Taxation muss jedoch in jedem Fall nach der seit Jahresbeginn
geltenden Anlage 3 der Hilfstaxe erfolgen. Die neuen
Berechnungsgrundlagen hatten die Softwarehäuser erst am 11. Januar vom
DAV zur Verfügung gestellt bekommen. Übergangslösungen waren deshalb
gefragt: „Unsere Kunden konnten parenterale Rezepturen seit 1. Januar
nach den neuen Vorgaben erfassen, die fehlenden Daten konnten dann per
Hand nachgetragen werden", sagte ein Sprecher des
Apothekensoftware-Anbieters Asys gegenüber APOTHEKE ADHOC. Bis Ende
Februar haben sie nun dafür Zeit.
Beim DAV wollte man sich zu der Vereinbarung mit den Kassen nicht
äußern. Man werde die Apotheken direkt über die Einzelheiten einer
etwaigen Übergangsregelung informieren, hieß es. Dies sei schließlich
der Dienstleistungsauftrag von DAV und Landesapothekerverbänden
gegenüber ihren Mitgliedern.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 12. Januar 2010, 14:57 Uhr
Berlin - Nachdem der GKV-Spitzenverband vor wenigen Wochen die Anlage 3 zur Hilfstaxe zum Jahresende gekündigt hatte, ist es nun doch noch zu einer Einigung zwischen Kassen und Deutschem Apothekerverband (DAV) gekommen. Wochenlang hatten GKV und DAV über neue Grundsätze zur Honorierung parenteraler Rezepturen verhandelt. Nun stehen die Eckpunkte.
Neue Abrechnungsregeln: DAV und GKV haben sich auf eine neue Preisbildung für parenterale Lösungen geeinigt. Foto: Elke Hinkelbein
Der Apothekenabgabepreis ergibt sich demnach aus der Summe der
Einkaufspreise aller für die Rezeptur verwendeten Substanzen zuzüglich
des Preises für das Primärpackmittel und des Arbeitspreises. Dieser
liegt für Zytostatika-Lösungen bei 69 Euro, für Lösungen mit
monoklonalen Antikörpern bei 67 Euro, für Ernährungslösungen bei 64
Euro sowie für Lösungen mit Schmerzmitteln, Antibiotika, Virustatika
oder Calciumfolat bei 39 Euro. Lösungen bis 20 Milliliter sind zum Teil
nach Arzneimittelpreisverordnung abzurechnen.
Die Substanzen müssen die Apotheken grundsätzlich in den
„wirtschaftlichsten Wirkstärken-Packungsgrößen-Kombinationen"
einkaufen, wobei der jeweilige Bedarf, der zum Zeitpunkt der
Herstellung zu erwarten ist, zugrunde zu legen ist. Können Anbrüche
aufgrund der Haltbarkeit nicht weiterverarbeitet werden, ist der
Verwurf abrechnungsfähig.
Werden für die Herstellung Fertigarzneimittel verwendet, so müssen die
Pharmazentralnummern auf der Abrechnung angeben werden und die
Teilmengen exakt nach Milligramm, Milliliter oder internationaler
Einheit abgerechnet werden. Bei Generika ist der zweitgünstigte
Einkaufspreis abzüglich eines Abschlags von 10 Prozent abzurechnen. Bei
patentgeschützten Arzneimitteln gilt der günstigste Preis abzüglich 1
Prozent; bei Calciumfolinatlösungen gilt ein Abschlag von 35 Prozent.
Importarzneimittel sind dabei nicht zu berücksichtigen, es sei denn sie
werden eingesetzt.
Für Primärpackmittel gilt ein Aufschlag auf den Einkaufspreis von 15
Prozent. Die einzelnen Indikationen sind als Unterkapitel der Anlage
separat kündbar. Theoretisch gilt die neue Regelung ab dem
Jahreswechsel; wegen der Umstellung hat der DAV für Januar eine
Friedenspflicht vorgeschlagen.
Patrick Hollstein, Mittwoch, 23. Dezember 2009, 12:40 Uhr
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