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Rostock - Der Streit
zwischen einer jungen Witwe und einer Klinik um die Herausgabe
befruchteter Eizellen könnte schon bald das Bundesverfassungsgericht
beschäftigen. Im Berufungsverfahren gegen ein früheres Urteil des
Neubrandenburger Landgerichts sprach das Oberlandesgericht Rostock von
einer „Grundsatzfrage".
Auch die Anwältin der 29-Jährigen, die auf ein Kind ihres inzwischen
gestorbenen Ehemanns hofft, erwägt den Gang nach Karlsruhe, falls die
Kammer den bisherigen Beschluss bestätigt. Die Klägerin verlangt, die
eingefrorenen Zellen nach dem Unfalltod ihres Mannes auftauen zu lassen.
Eine Entscheidung soll Anfang Mai fallen.
Ein französisches Gericht hatte im vergangenen Jahr in einem ähnlichen
Fall der Klägerin letztinstanzlich das Recht abgesprochen, sich mit
eingefrorenen Spermien ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen.
dpa, Montag, 19. April 2010, 15:29 Uhr
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